Curation im Notfall erlaubt
Zulassung von Curatio aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen Schorf in Kernobst erneut die Zulassung für die Zeit vom 20. März bis zum 17. Juli 2020 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf bis Ende der Blüte (BBCH 69) mit 8 l/ha (maximal 24 l/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe) und maximal 6 Behandlungen, ab Fruchtbildung (BBCH 70) mit 6 l/ha (maximal 18 l/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe) und maximal 9 Behandlungen in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Somit sind insgesamt fünfzehn Behandlungen mit maximal 306 l/ha im Abstand von einem Tag möglich. Wartezeit: 30 Tage. Das Mittel ist jetzt als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 15 m, 75 % - 10 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
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