Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Pflanzenschutzmittel: Abgabe jetzt nur noch mit Sachkundenachweis

Seit dem 26. November 2015 dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, nur noch abgegeben werden, wenn der Käufer seinen Sachkundenachweis und Personalausweis vorlegt. Ist der Käufer dem Verkäufer persönlich bekannt, genügt der Sachkundenachweis. Bei einer Abgabe an Stammkunden kann auf die regelmäßige Vorlage des Sachkundenachweises verzichtet werden, sofern die Sachkunde dokumentiert wurde und jederzeit nachvollzogen werden kann. Die Bundesländer haben in einer Leitlinie erläutert, wie die gesetzlichen Vorschriften im Handel umgesetzt werden können. Die Leitlinie ist hier abrufbar.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Ganninger-Hauck
Artikel teilen:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.