Zulassung von Biscaya widerrufen
Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid nicht zu erneuern. Auf Antrag des Zulassungsinhabers widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 3. August 2020 die Zulassung von Biscaya (Wirkstoff: Thiacloprid). Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
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