Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Zulassung von Biscaya widerrufen

Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid nicht zu erneuern. Auf Antrag des Zulassungsinhabers widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 3. August 2020 die Zulassung von Biscaya (Wirkstoff: Thiacloprid). Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.