Abstand gilt auch für Ackerfrüchte
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Laut Ackerbauberater Alexander Watzka (Bioland Bayern) müssen innerhalb der Art bei weißblühenden Erbsen 6-9 Jahre Abstand gehalten werden, bei bunt blühenden Erbsen sind es 5-7 Jahre Mindestabstand. Für die Lupine gilt innerhalb der Art eine Anbaupause von 5-6 Jahren, bei der Ackerbohne sind es nach Aussage des Beraters 4-5.
Innerhalb der Fruchtfolge kommen oft Körnerleguminosen und Futterleguminose auf dieselbe Fläche. Zwischen weißblühenden Erbsen und Rotklee oder Luzerne sollte ein Abstand von 3-5 Jahren gelten, bei bunten Erbsen und Futterleguminosen sind es noch 2-4. 2-4 Jahre gelten auch als Mindestabstand zwischen Futterleguminosen und Lupine oder Ackerbohne.
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