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Pflanzenschutzmittel aufbewahren

Lager auf Vordermann bringen

Die etwas ruhigere Zeit im Winter sollte genutzt werden, um das Pflanzenschutzmittellager zu kontrollieren.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 16.12.2024
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Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Lagerraum ist trocken, sauber und vor allem frostfrei zu halten.
  • Der Lagerraum ist zu verschließen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Die Behälter sind regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen.
  • 10 Prozent der Lagermenge, mindestens jedoch das größte Gebinde, müssen z. B. in einer Wanne aufgefangen werden können. Bei Lagern in Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge auffangbar sein.
  • Für Leckagen sind Chemikalienbindemittel und Putzlappen bereitzuhalten (nach Gebrauch über die Schadstoffsammlung entsorgen).
  • Sofern auf der Verpackung kein Verfallsdatum angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
  • Das Führen einer Lagerliste erleichtert den Überblick über den Lagerbestand.
  • Gesamtmengen bis 200 kg dürfen außerhalb von Wasserschutzgebieten genehmigungsfrei in geeigneten Schränken gelagert werden.
  • Für Pflanzenschutzmittel mit dem Gefahrensymbol GHS06 (H300, H301, H310, H311, H330 oder H331) beträgt die genehmigungsfreie Höchstlagermenge 50 kg.

Entsorgungspflicht prüfen

Die Pflanzenschutzmittel müssen im Lager übersichtlich geordnet sein. Bei der Durchsicht des Lagers ist besonders auf Pflanzenschutzmittel zu achten, deren Zulassung abgelaufen ist oder widerrufen wurde. Für viele Mittel besteht nach Ablauf der Aufbrauchfrist von 18 Monaten eine Entsorgungspflicht nach § 15 Pflanzenschutzgesetz. Hinweise zur Entsorgungspflicht von Mitteln, deren Zulassung erloschen ist, finden Sie unter: www.bvl.de > Arbeitsbereiche > Pflanzenschutzmittel > Für Anwender > Transport, Lagerung und Entsorgung > Mehr erfahren.

Gesondert lagern

Nicht mehr einsetzbare Pflanzenschutzmittel sind bis zur Entsorgung gesondert zu lagern und für alle Betriebsangehörigen deutlich zu kennzeichnen. Die Entsorgung ist über das Schadstoffmobil (Kleinmengen) sowie über Sammelstellen der Landkreise oder Kommunen möglich. Darüber hinaus organisiert die deutsche Pflanzenschutzmittelindustrie in unregelmäßigen Abständen die Rücknahme und Entsorgung von unbrauchbaren Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien aus der Landwirtschaft über das PRE-System (www.pre-service.de ). Die Abgabe kostet derzeit 3,15 Euro pro kg PSM beziehungsweise Agrarchemikalien zzgl. MwSt. Die Sammelstellen und Termine für 2025 werden voraussichtlich im Mai online gestellt. Sollte eine Sammelstelle nicht erreichbar sein oder ein kurzfristiger Entsorgungsbedarf bestehen, können auch Entsorgungsunternehmen direkt kontaktiert werden, zum Beispiel die RIGK GmbH, Wiesbaden, Tel. 0611 308600-0.

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