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Forstwirtschaft

Nachhaltigkeit nicht gefährdet

Der Naturschutzbund (NABU) Baden-Württemberg befürchtet durch die Entscheidung des Bundeskartellamts, das Einheitsforstamt Baden-Württemberg zu zerschlagen, einen enormem Rückschritt für den Wald. Dem hat die Forstkammer deutlich widersprochen.
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Die Kartellwächter wollen ab 2015 verbieten, dass der Landesbetrieb ForstBW das Nadelstammholz aus dem Staatswald sowie aus den Kommunal- und Privatwäldern aus einer Hand vermarktet. Sollte damit – wie zu befürchten ist - auch die Betreuung und Bewirtschaftung der Kommunal- und Privatwälder durch staatliche Förster entfallen, droht aus Sicht des NABU eine massive Abwärtsspirale beim Waldbau und im Waldnaturschutz. Der NABU befürchtet, dass die mittlerweile hohen Standards des Staatswaldes nicht mehr auf Kommunal- und Privatwälder übertragen würden und in der Folge dort vermehrt Forstwirtschaft nach Kassenlage betrieben wird. „Natürlich verstehen wir die Sorgen des Kartellamts hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs in der Vermarktung des Holzes. Dass dabei jedoch der Waldnaturschutz auf der Strecke zu bleiben droht, ist absolut nicht akzeptabel“, erklärt Andre Baumann, Landesvorsitzender des NABU, in einer Pressmitteilung.

Das vom NABU skizzierte Schreckensszenario von gerodeten Wäldern in Baden-Württemberg stößt beim Waldbesitzerverband hingegen auf irritiertes Kopfschütteln. „Die privaten und kommunalen Waldeigentümer haben auch während der bisherigen Beratung und Betreuung durch die staatlichen Förster stets selbst die Verantwortung für ihren Wald getragen. Nachhaltigkeit als Grundsatz der Waldbewirtschaftung ist das ureigenste Interesse eines jeden Waldeigentümers und hierzulande ein Generationenauftrag. Über 80 Prozent zertifizierte Waldfläche in Baden-Württemberg sind Beleg für dieses Selbstverständnis der Waldeigentümer“, erklärt Jerg Hilt, Geschäftsführer der Forstkammer und spricht damit für die rund 230.000 Waldbesitzer im Land.

Die Unterstellung kurzfristiger Gewinnmaximierungen oder gar des Raubbaus an der Natur seien deshalb absoluter Humbug und Panikmache seitens des Umweltverbandes. „Außerdem gilt das strenge Waldgesetz ja weiter wie bisher und mit den Kreisforstämtern bleiben die staatlichen Ansprechpartner für die fachliche Beratung und Unterstützung der Waldbesitzer vor Ort“, so Hilt.

Um die 300-jährige Tradition einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung müsse man sich in Baden-Württemberg also auch künftig nicht sorgen. Nicht zuletzt auch deshalb nicht, da diese zum Berufsethos und Kernelement der Ausbildung aller Försterinnen und Förster gehöre – ganz unabhängig davon, ob sie nun staatliche, kommunale oder private Wälder bewirtschafteten.
 

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