Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Abgabefrist endet

Nachbauerklärung einreichen

Bis zum 30. Juni 2015 können noch die Nachbauangaben für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015 gemeldet werden. Wer nachbaut ohne zu melden riskiert, Schadensersatz zahlen zu müssen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Steinhauer
Artikel teilen:

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet im Auftrag der Pflanzenzüchter ab April die Unterlagen zur Nachbauerklärung und bittet die Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015. Die Angaben müssen per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30. Juni 2015 eingereicht werden. Wer kein Formular erhalten hat, kann dies bei der STV anfordern.  
Landwirte dürfen selbst erzeugtes Saatgut nur verwenden, wenn sie die Nachbaubedingungen (Zahlung der Nachbaugebühr, Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung) rechtzeitig erfüllen. Landwirte, die eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, begehen eine Sortenschutzverletzung und müssen unter anderem Schadensersatz leisten. Anstelle einer ermäßigten Nachbaugebühr ist dann Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr fällig.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.