Nachbauerklärung einreichen
Bis zum 30. Juni 2015 können noch die Nachbauangaben für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015 gemeldet werden. Wer nachbaut ohne zu melden riskiert, Schadensersatz zahlen zu müssen.
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Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet im Auftrag der Pflanzenzüchter ab April die Unterlagen zur Nachbauerklärung und bittet die Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015. Die Angaben müssen per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30. Juni 2015 eingereicht werden. Wer kein Formular erhalten hat, kann dies bei der STV anfordern.
Landwirte dürfen selbst erzeugtes Saatgut nur verwenden, wenn sie die Nachbaubedingungen (Zahlung der Nachbaugebühr, Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung) rechtzeitig erfüllen. Landwirte, die eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, begehen eine Sortenschutzverletzung und müssen unter anderem Schadensersatz leisten. Anstelle einer ermäßigten Nachbaugebühr ist dann Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr fällig.






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