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Herkunftsangabe auf Lebensmitteln

EU hält Angaben für ausreichend

Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2015 zwei Berichte zu zusätzlichen Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel veröffentlicht. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass neue verpflichtende Herkunftsangaben, die über bereits bestehende Regeln hinausgehen, mit Blick auf durch sie verursachte Kosten unverhältnismäßig wären. Europäisches Parlament und die EU-Staaten hatten die Kommission um Vorlage der Berichte gebeten.
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In der EU ist eine Herkunftsangabe von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch bereits verpflichtend. Seit dem 1. April muss für all diese Fleischsorten auf dem Etikett muss grundsätzlich das Land erscheinen, in dem das Tier aufgezogen und geschlachtet worden ist. Die heute vorgelegten Berichte befassen sich mit der Machbarkeit verschiedener Labelling-Vorgaben für Milchprodukte und andere, seltener verzehrte Fleischsorten und mit den Informationsbedürfnissen der Verbraucher.

Sie kommen zu dem Schluss, dass weitere Vorgaben zum einen verschiedene Hersteller ungleich stark belasten würden. Zum anderen zeigen Umfragen, dass Verbraucher für zusätzliche Informationen nicht willens sind, mehr zu bezahlen. Deshalb seien bestehende Möglichkeiten von freiwilligen Abgaben bessere Lösungen als neue Vorgaben und lassen den EU-Staaten und Lebensmittelproduzenten die entsprechende Flexibilität.

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