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Forst

Kartellrechtsstreit

Kartellrechtsstreit mit der Forstverwaltung in Baden-Württemberg: Bundeskartellamt setzt Beschluss zum Sofortvollzug bis zum Ende des Gerichtsverfahrens aus.

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Bundeskartellamt
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Zu den neuen Entwicklungen im Kartellverfahren erklärt Forstminister Bonde:
„Mit dem am 1. Oktober 2015 eingegangenen Änderungsbescheid setzt das Bundeskartellamt die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung von Mitte Juli 2015 aus und koppelt den Beginn der Umsetzungsfristen an einen abschließenden rechtskräftigen Gerichtsentscheid im Hauptverfahren. Damit kommt das Bundeskartellamt einer inhaltlichen Befassung des OLG Düsseldorf im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zuvor. Der Anfang August gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat sich damit zugunsten des Landes erledigt.

Das Bundeskartellamt folgt mit dieser Kehrtwende im Ergebnis einigen Argumenten, die das Land im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz vorgebracht hatte. Einer umfänglichen Klärung der strittigen Punkte im Hauptverfahren steht nun nichts mehr im Wege.“

Der Änderungsbescheid des Bundeskartellamtes umfasst nur die Aussetzung des Sofortvollzuges und die Anpassung der Umsetzungsfristen. Das Bundeskartellamt hält weiter an seiner inhaltlichen Argumentationslinie fest. Deshalb setzt das Land weiter auf eine gerichtliche Klärung und den weitgehenden Erhalt der bisherigen erfolgreichen Forststrukturen. Das zum 1. September 2015 verfügte Verbot des gebündelten Nadelstammholzverkaufes und die damit verbundenen organisatorischen Änderungen werden bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung unverändert fortgesetzt.

Detaillierte Fragen und Antworten zum Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg zum Rundholzverkauf finden Sie hier.

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