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ELER

Keine Erläuterungstafel mehr notwendig

Die EU-Kommission ändert die ELER-Durchführungsverordnung aus dem Jahr 2014. Es sind keine Erläuterungstafel mehr notwendig bei der Förderung von landwirtschaftlichen Flächen, die Anbringungspflicht entfällt.

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Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 669/2016 vom 28. April 2016 die erst im Vorjahr eingeführte Verpflichtung zur Anbringung einer sogenannten Erläuterungstafel bei den Förderprogrammen Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A), Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) und Umweltzulage Wald (UZW) aufgehoben. Die Publizitätspflicht galt für alle Betriebe, die pro Jahr einen Förderbetrag von 2.000 Euro bei FAKT und LPR-A beziehungsweise 10.000 Euro bei der AZL und der UZW erhalten. Die entsprechende Vorgabe in den Förderbescheiden für das Antragsjahr 2015 ist insoweit jetzt gegenstandslos.
 
Die Erläuterungstafeln können jedoch freiwillig auf den Betrieben angebracht bleiben. Außerdem können alle Betriebe, die an den genannten Förderprogrammen teilnehmen, eine Erläuterungstafel beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anfordern und auf dem Betrieb anbringen – eine E-Mail mit der Anforderung an poststelle@mlr.bwl.de genügt.
 
Da die Anbringungspflicht entfallen ist, wird bei Vor-Ort-Kontrollen, bei denen die Einhaltung der Förderkriterien geprüft wird, nicht mehr die Anbringung der Erläuterungstafeln geprüft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Neuregelung der EU ausschließlich auf Flächenzahlungen bezieht. Die Verpflichtung zur Anbringung von Informationstafeln bei Investitionsförderungen ist nicht betroffen und muss weiterhin eingehalten werden.

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