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Europäischer Gerichtshof

Milch muss vom Tier kommen

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden: Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet oder beworben werden. Dies ist Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten.
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Käse ist nicht gleich Käse
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Milch und Milchprodukte müssen von Tieren stammen um diese Bezeichnung tragen zu dürfen. Dies gilt auch, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen.

Milch oder nicht?

Das deutsche Unternehmen TofuTown erzeugt und vertreibt vegetarische und vegane Lebensmittel. Insbesondere bewirbt und vertreibt es rein pflanzliche Produkte unter den Bezeichnungen „Soyatoo Tofubutter“, „Pflanzenkäse“, „Veggie-Cheese“, „Cream“ und unter anderen ähnlichen Bezeichnungen.

Der Verband Sozialer Wettbewerb sah darin einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften

TofuTown hält dagegen, dass sich dasVerbraucherverständnis für diese Bezeichnungen verändert habe und dass die Produktbezeichnungen nicht isoliert stehen, sondern Hinweise, woraus die Produkte sind.

Der Europäische Gerichtshof sagt nun, dass die Bezeichnung grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten ist.

Urteil des Landgericht Trier
 

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