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KTBL-Tagung in Ulm

Draußen grunzen, ohne, dass es den Nachbarn stinkt

Weit weg von Dorf, Wald und anderen Schweinebetrieben, außerhalb der Hauptwindrichtung und ohne, dass Kaltluft in die Umgebung abfließt: Die Latte für tiergerechte, freibelüftete Außenklimaställe liegt hoch. Unüberwindbar ist sie nicht. Die Emissionen aus solchen Ställen lassen sich mindern – ein Ergebnis der jüngsten Tagung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) vorvergangene Woche in Ulm.

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Geht es nach Verbrauchern, dann wünschen die sich tiergerechte Ställe mit deutlich mehr Platz für die dort gehaltenen Schweine. Die Buchten sollten in unterschiedliche Funktionsbereiche mit verschiedenen, teilweise geschlossenen Liegeflächen unterteilt sein, für die Schweine sollte es Raufutter, Beschäftigungsmaterial beziehungsweise Einstreu geben, und die Tiere sollen Zugang zu verschiedenen Klimazonen, besonders zu Außenklima durch frei gelüftete Ställe und Ausläufe haben. Das zeigt ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats aus dem Jahr 2015.

Ein Gutachten, das für Ewald Grimm vom KTBL in Darmstadt den Spannungsbogen für Schweinehalter aufzeigt. Denn die womöglich gleich Verbraucher wünschen sich an anderer Stelle in ihrer näheren Umgebung keine Ställe, aus denen es riechen könnte.

Mehr Tierwohl, mehr Emissionen?

Ohnehin ist der Spagat aus gesellschaftlich akzeptierten Haltungsformen, möglichst wenig Emissionen aus diesen, tiergerechteren  Ställer und einem kostendeckenden Einkommen für die Landwirte nicht ganz neu. Eher schon so komplex, dass an einer für alle Seiten verträglichen Lösung noch gearbeitet beziehungsweise geforscht werden muss.

Bei der Genehmigung von Ställen spielt das Tierwohl bisher jedenfalls eine untergeordnete Rolle, solange die Mindestanforderungen an die Tierschutznutztierhaltungsverordnung erfüllt sind. Ob die neue Unterbringung genehmigt wird oder nicht, hängt vielmehr von Umweltfaktoren ab, ganz besonders von Emissionen aus dem Stall, wie Gerüchen, Staub, Ammoniak und neuerdings Bioaerosolen.

Größere Abstände zur Wohnbebauung nötig

Damit sich deren Ausstoß nicht zu unerwünschten Immission in Häusern, angrenzenden Wäldern oder FFH-Schutzgebieten auswächst, müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, so sieht es die VDI-Richtlinie 3894 vor. „Der Immissionsschutz muss sichergesellt sein, damit ein Tierwohlstall genehmigt werden kann“, erläutert Bauexperte Grimm den gut 50 Zuhörern im Ulmer „Stadthaus“.

Ein Problem dabei: Für Ausläufe gibt es bisher keine bundeseinheitlichen Werte, die für ein Genehmigungsverfahren herangezogen werden können. Und es droht neues Ungemach: Laut der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC, 2001/81/EG) soll Deutschland künftig nicht mehr als 550 Kilotonnen Ammoniak pro Jahr emittieren.

Besonders Ammoniak ist gefürchtet

Ein Drittel dieser Emissionen stammt aus Ställen. Diese angestrebte Obergrenze werde bisher nicht eingehalten, macht Grimm deutlich. Ab 2020 sollen die Ammoniakemissionen dann noch einmal um fünf Prozent, ab 2030 um weitere 29 Prozent gemindert werden. Eine Möglichkeit, den Ausstoß von Ammoniak weiter zu begrenzen, ist die Einführung einer bundesweiten Filterpflicht.

Was in schweinedichten Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thühringen ab 2000 Mastplätzen oder 750 Zuchtsauenplätzen schon verpflichtend vorgeschrieben ist, ist es in anderen Bundesländern wie in Baden-Württemberg und Bayern bisher nicht. Im Zuge der TA Luft, soll diese Filterpflicht in Zukunft bundesweit gelten.

Doch noch ist es nicht soweit. Und Ställe mit freier Lüftung, das ist die Crux daran, können diese Filterpflicht gar nicht erfüllen, weil die Abluft in solchen Ställen nicht erfasst und gereinigt werden kann, bevor sie in die Umwelt emittiert.

Lesen Sie mehr dazu in Ausgabe 21/2018 von BWagrar.

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