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Düngeverordnung

Schweinebesatz pro Fläche limitiert Phosphoreinsatz

Das neue „Düngepaket“, besonders die Neufassung der Düngeverordnung und die Stoffstrombilanzverordnung, stellen Schweine haltende Betriebe vor ziemliche Herausforderungen. Worauf es für die Schweinehalter ankommt, lesen Sie hier.

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Häufig wird der erheblich gestiegene Aufwand für die Berechnung von Düngebedarf und Bilanzierung und die damit verbundene Dokumentation ins Feld geführt. Die offizielle und Firmen gebundene Beratung hat sich darauf eingestellt und bietet Tools und Programme an, die es einfacher machen sollen, die nötigen Daten zu erheben.

Ein zentraler Gesichtspunkt ist dabei die Anbau- und Düngeplanung. Genauso wie die folgenden Fragen: Wie sieht die Fruchtfolge auf dem Betrieb aus? Werden Körnerleguminosen angebaut? Und: Wie lässt sich der Proteingehalt im Getreide durch Intensität und Zeitpunkt der Stickstoff-(N)-Düngung steuern? So geht beispielsweise die N-Bindung durch Leguminosen in die Stoffstrombilanz ein und könnte sich auf den Umfang des Anbaus betriebseigener Proteinträger (Soja, Erbsen, Ackerbohnen) auswirken.

Mehr Fläche oder weniger Mastplätze?

Der Proteingehalt des Getreides beeinflusst wiederum die Auswahl der übrigen Rationskomponenten und wirkt sich auf die Aminosäurenzusammensetzung sowie eventuelle Aminosäurensupplementierung des Getreides aus.Mehr Fläche oder weniger Plätze?Für die Berechnung des Stickstoffdüngebedarfs bietet die Düngeverordnung umfangreiche Informationen, wenngleich bei der Planung der Herbstdüngung 2017 erhebliche Unterschiede in den Empfehlungen zwischen den Bundesländern auftraten – beispielsweise bei der Einrechnung der Vorfruchtwirkung.

Bei der Planung der Phosphor-(P)-Düngung sind die staatlichen Stellen mit der Bereitstellung von Daten gefordert. Was die Schweine haltenden Betriebe aber unmittelbar beunruhigt, ist, ob die neuen Vorschriften wie die Absenkung der anrechenbaren, unvermeidlichen N-Verluste oder die Verminderung der tolerierbaren Bilanzüberschüsse an Stickstoff und Phosphat zu einem erhöhten Bedarf an Düngefläche oder einer geringeren Zahl von Mastplätzen führt.

Allein die Absenkung des tolerierbaren Bilanzüberschusses von 20 auf 10 Kilogramm (kg) Phosphat pro Hektar entspricht dem P-Anfall von zirka 2,5 Mastplätzen pro Jahr bei 750 Gramm (g) Tageszunahmen. Ein Blick in die verfügbaren Daten zeigt, dass sich die Schweinebestände im Land nicht gleichmäßig verteilen, sondern sich in einigen Landkreisen und Gemeinden vor allem entlang der östlichen Landesgrenze konzentrieren. Auch die P-Versorgung der Ackerböden variiert. Bei einer Erhebung zur Phosphorversorgung der Ackerböden im Land(2007 bis 2013) lagen 28 Prozent (%) der Proben in der Gehaltsklasse D, zwölf % in der Gehaltsklasse E.

Nährstoff reduziert füttern

Zwischen der Verteilung der P-Versorgung der Böden und der Verteilung der Schweinepopulation gibt es keine enge Beziehung, da sich auch andere Faktoren auswirken. Während die Düngeempfehlungen des VDULFA eine Absenkung und/oder Verzicht auf die P-Düngung bei hochversorgten Böden vorsehen, lässt die Düngeverordnung auf hochversorgten Flächen eine Düngung in Höhe der Abfuhr zu.

Allerdings sind Einschränkungen durch Sonderregelungen der Länder möglich (besonders Paragraf 13 der Düngeverordnung). Hiernach kann die Anwendung phosphathaltiger Dünger eingeschränkt oder sogar verboten werden. Da die Ausbringung an Stickstoff über mineralisch-organische und organische Dünger nach wie vor gedeckelt ist, wobei in Zukunft hier neben den Wirtschaftsdüngern weitere Produkte wie Gärrückstände aus Biogasanlagen einbezogen werden, kommt der Fütterung beziehungsweise dem Nährstoffanfall mit den Exkrementen eine wichtige Rolle zu.

Lesen Sie mehr in Ausgabe 22/2018 von BWagrar.

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