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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Licht und Schatten in den Vorschlägen

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Phil Hogan, hat am Freitag (1. Juni 2018) in Brüssel seinen Reformvorschlag für die zukünftige Gestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt. Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Europäischen Parlament sowie den Mitgliedsstaaten beraten. Die Reform soll 2021 in Kraft treten.

 

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Anlässlich der am Freitag vorgestellten Vorschläge der EU-Kommission zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner:

„Landwirtschaftskommissar Phil Hogan hat heute in Brüssel die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 vorgestellt. Damit wird jetzt ein intensiver Beratungsprozess in Gang gesetzt. An dessen Ende werden die neuen Grundlagen der europäischen Agrarpolitik ab dem Jahr 2021 stehen. Wir alle sollten uns Zeit für eine gründliche und solide Analyse der Vorschläge nehmen.

Vorschläge müssen genau geprüft werden

Wir wollene eine moderne und nachhaltige Landwirtschaft in Europa. Deshalb sind die Vorschläge von enormem Ausmaß für die Zukunft der Landwirtschaft. Wir werden uns die Vorstellungen der Kommission genau anschauen und selbst konkrete Vorschläge machen. Dann werden wir uns gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament aktiv in den weiteren Entscheidungsprozess einbringen. In Deutschland selbst bin ich mit den Ländern parallel im Austausch.

Es ist gut, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen einige wichtige deutsche Anliegen berücksichtigt hat. In den Vorschlägen gibt es Licht und Schatten.

Direktzahlungen wichtig für den Erhalt des Ländlichen Raums

Wie die Kommission sehen auch wir die Direktzahlungen als wesentliches Element der Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe an. Um ihre vielfältigen Aufgaben und Anforderungen zu erfüllen, brauchen die Landwirte diese Zahlungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Risikoabsicherung und für einen lebendigen ländlichen Raum. Denn stirbt die Landwirtschaft, stirbt auch der ländliche Raum.

Ich begrüße das Ziel der Kommission, Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft noch stärker zu fördern als bisher. Mir ist wichtig, dass unsere Landwirte spürbar von Bürokratie entlastet werden. Das sehe ich in den Vorschlägen der Kommission noch nicht. Neue und darüber hinaus gehende Anforderungen müssen für unsere Bauern praxistauglich sein.

Direktzahlungen stärker an Umweltleistungen gebunden

Ich begrüße, dass die Zahlungen für Umweltleistungen nicht mehr im sogenannten ‚Greening‘ geregelt werden sollen. Die Greening-Umweltleistungen fallen aber nicht weg. Vielmehr sollen die Direktzahlungen deutlich umfassender an die Umweltleistungen gebunden werden als bisher. Wie konkret die Anforderungen an die Umweltleistungen aussehen und welche neuen Umwelt- und Klimaleistungen wir für die Zahlungen zur Voraussetzung machen, werden wir in den nächsten Wochen intensiv diskutieren. Hier sehe ich einige praxisuntaugliche Probleme und Aspekte für unsere Landwirte.

Ein zentraler Baustein ist die Flexibilisierung der Umverteilungsprämie. Das entspricht auch meinem Ziel, kleinere und mittlere Betriebe besser zu fördern.

Kappung der Direktzahlungen

Anders als die Kommission sehen wir aber eine verpflichtende Kappung der Zahlungen bei 100 000 Euro nicht als geeignetes Instrument an. Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir hier ohne Änderungen mitgehen können. Die Anwendung der Kappung sollte den Mitgliedstaaten freigestellt sein. Genauso wie die Anrechnung der Lohnkosten. Ob eine Degression der Direktzahlungen ein geeignetes Mittel ist, werden wir prüfen. Denn große Unternehmen haben im Vergleich zu kleineren Unternehmen Kostenvorteile bei der Produktion.

Ich unterstütze den Weg hin zu mehr Marktorientierung und begrüße daher den stärkeren Fokus auf Forschung und Innovation.

Zur Marktorientierung gehören aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen. Deswegen trete ich ein für eine Rückführung der gekoppelten Stützung, insbesondere beim Ackerbau. Es ist unbefriedigend, dass die Kommission das in ihrem Vorschlag nicht aufgreift.

Ich erwarte intensive Diskussionen über die Vorschläge zur weiteren Angleichung der Höhe der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten (externe Konvergenz). Es gibt gute Gründe für die Beibehaltung unterschiedlich hoher Direktzahlungen – etwa die stark unterschiedlichen Niveaus bei Boden- und Pachtpreisen oder bei den Löhnen in den Mitgliedstaaten.

2. Säule wichtig für vielfältige Ziele

Die 2. Säule muss ein wichtiges Instrument bleiben, um die vielfältigen Ziele der GAP zu erreichen:

  • die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu steigern,
  • die nachhaltige landwirtschaftliche Produktion zu fördern und
  • eine positive wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume.

Wir erwarten, dass das neue Umsetzungsmodell dem Subsidiaritätsprinzip besser als heute Rechnung trägt. Den Rahmen setzt Europa. Die konkrete Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten – in Deutschland also beim Bund gemeinsam mit den Bundesländern.

Das trägt auch den unterschiedlichen Bedürfnissen und Strukturen in den Mitgliedstaaten Rechnung.

Bürokratie muss weniger werden

Ich sehe Diskussionsbedarf bei der Vereinfachung der GAP: Es kann nicht sein, dass unsere Bauern mehr Zeit am Schreibtisch als auf ihren Feldern verbringen. Ich möchte, dass unsere Landwirte spürbar von Bürokratie entlastet werden.

Hier gibt es zwar positive Ansätze, aber in den Vorschlägen der Kommission sehe ich auch Mehrbelastungen für unsere Bauern.

Ich befürchte, dass eine Reihe von Regelungen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Ich fordere konkrete Vorschläge, wie die Vereinfachung in der Praxis erreicht werden kann.

Die Entbürokratisierung muss fest in der neuen GAP verankert sein. Das erhöht auch die Akzeptanz der Europäischen Union im Alltag der Menschen.

Ich weiß, dass sich unsere Bauern sorgen, dass die für sie wichtigen Unterstützungen gekürzt werden.

Ich weiß aber auch, dass es schwierig ist, allen Wünschen gerecht zu werden. Wichtig für uns in Deutschland sind vor allem drei Punkte:

Planbarkeit muss für Landwirte gegeben sein

Die Bauern brauchen Unterstützung und einen verlässlichen Rahmen, damit sie die Herausforderungen an eine moderne und gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft erfüllen können.

Stichworte sind hier die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, Umwelt- und Klimaschutz, weltweit steigende Nachfrage, mehr Tierwohl, Vereinfachung und Bürokratieabbau sowie die Sicherung der Zukunftsperspektiven für eine moderne, innovative und wettbewerbsfähige Landwirtschaft.

Für mich ist klar: Für eine gute Zukunft der Landwirtschaft und damit für eine gute Zukunft der Bauern in Deutschland und Europa, halte ich es für dringend erforderlich, dass für die GAP angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das haben wir im Koalitionsvertag so beschlossen. Jetzt gilt es, dies auf europäischer Ebene umzusetzen.“

Besorgnis beim Deutschen Bauernverband

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die Agrarförderung nach 2020 zeigt sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, besorgt: „Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der in wichtigen Punkten in eine falsche Richtung geht. Die Umweltauflagen für die Direktzahlungen sollen deutlich erhöht werden, zugleich wird das Agrarbudget gekürzt. Insgesamt sollen die Direktzahlungen ihre bisherige Funktion der Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen weitgehend verlieren. Zudem erhalten die Mitgliedstaaten mehr Freiräume für ihre Agrarförderung, was neue Verzerrungen zwischen den EU-Staaten hervorrufen kann. Eine verpflichtende betriebliche Kappung von Direktzahlungen ist der falsche Weg. Und ein durchgreifender Bürokratieabbau ist nicht erkennbar.“

Wichtige Änderungen werden erwartet

Bauernverbandspräsident Rukwied erwartet in den weiteren politischen Verhandlungen noch wichtige Veränderungen: „Die Direktzahlungen müssen weiter einkommensstützend wirken. Die erste Säule der GAP darf nicht umweltpolitisch überfrachtet werden. Wir erwarten zumindest ein stabiles Agrarbudget, eine behutsame Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und eine wirkliche Vereinfachung. Statt Kappung und Degression halten wir einzig den Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße für geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen.“

Ansätze, die auch zu Baden-Württemberg passen

„Der Vorschlag der Kommission zu den Eckpunkten und der Ausgestaltung der GAP nach 2020 enthält eine Reihe von guten Ansätzen, die auch auf Baden-Württemberg passen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in einer ersten Stellungnahme zum Kommissionsentwurfs der künftigen GAP-Verordnung. Er kündigte eine intensive Prüfung des Entwurfs unter enger Einbeziehung der Partner des Ländlichen Raums an.

„Die Kommission stellt sich mit ihrem Vorschlag den gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige und verantwortungsbewusste Landwirtschaft mit den Prioritäten Klimaschutz und Biodiversität. Gleichzeitig hat der Entwurf aber auch die Produktion hochwertiger Lebensmittel und die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe im Blick, wie sie in Baden-Württemberg vorherrschend sind. Beides sind für uns zentrale Punkte“, erklärte der Minister.

Erwartung einer noch besseren gesellschaftlichen Akzeptanz

Die mit einem individuellen Lohnkostenfaktor gewichtete Kappung der Direktzahlungen pro Betrieb sei eine angemessene Reaktion auf die im Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehene Kürzung der GAP-Mittel im EU-Haushalt.

Insgesamt sichere der Vorschlag den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität bei der Förderung des Ressourcenschutzes und der Verbesserung der Biodiversität sowie der Entwicklung des Ländlichen Raumes.

„Mit der künftig verstärkten Zielorientierung der Förderung und der höheren Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik verbinde ich die Erwartung einer noch besseren gesellschaftlichen Akzeptanz der Agrarförderung. Die Formulierung der Zielkriterien bedarf gerade unter diesem Aspekt einer großen Sorgfalt“, betonte Hauk.

Skeptisch zeigt sich Hauk erneut bezüglich der finanziellen Ausstattung der beiden Säulen der gemeinsamen Agrarpolitik. „Die komplexen Anforderungen an die Landwirtschaft durch gesellschaftlichen Druck, die erhöhten Anforderungen an eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion sowie der Ressourcen- und Klimaschutz fordern einen hohen Entwicklungs- und Investitionsbedarf. Dabei spielt die digitale Technik eine zunehmende Rolle“, sagte der Minister

 

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