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Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg

Forstkammer begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

„Es bedarf jetzt einer genauen Bewertung der Konsequenzen“, fordert Roland Burger, Präsident der Forstkammer Baden-Württemberg als Vertreter der privaten und kommunalen Waldeigentümer. „Aus jetziger Sicht erscheint es sinnvoll, den vom Land eingeschlagenen Kurs, die Forststrukturen zukunftsfähig und rechtssicher aufzustellen, gemeinsam mit allen Waldbesitzarten fortzuführen.“

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag, 12. Juni 2018, das Urteil des OLG Düsseldorf und die Entscheidung des Bundeskartellamts im Streit über die Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg aufgehoben.Das Kartellverfahren hätte aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht wiederaufgenommen werden dürfen, so die Begründung. Mit dem Urteil des BGH ist die gerichtliche Auseinandersetzung in Baden-Württemberg aus Sicht der Forstkammer beendet. Inhaltlich schaffe die Entscheidung aber keine Rechtsklarheit, weil der Bundesgerichtshof nicht darüber geurteilt hat, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Holzvermarktungspraxis des Landes Baden-Württemberg kartellrechtswidrig ist. Diese Frage bleibe offen.

Das Ziel, die Forstwirtschaft auf waldbesitzergetragene Strukturen auszurichten sei weiterhin sinnvoll, um ähnliche kartellrechtliche Auseinandersetzungen in der Zukunft zu vermeiden. „Es ist gut, dass das Verfahren beendet ist, denn das gibt dem Land und den privaten und kommunalen Waldbesitzern die Möglichkeit, ohne den Druck eines anhängigen Rechtsstreits über die Neugestaltung der Forststrukturen zu sprechen“, so Burger. Aufgrund der Änderung des Bundeswaldgesetzes und der Vorgaben des Koalitionsvertrages, den Staatswald in eine Anstalt öffentlichen Rechts auszulagern, werde die Forstreform aber auf der Agenda bleiben.

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