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HIT-Antibiotikadatenbank

Frist zur Anmeldung endet am 14. Juli

Schweinehalter sollten rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank denken. Sämtliche Daten aus dem ersten Halbjahr 2018 müssen bis spätestens 14. Juli 2018 übermittelt werden.

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Tierbestand an die HI-Tier Antibiotikadatenbank übermitteln

Vom 1. bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, also vom 1. Januar bis 30. Juni 2018, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste müssen dabei datumsgenau angegeben werden - genauso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und Versetzungen in die Mast.

Meldung zur Abgabe von Antibiotika an QS und HIT/TAM-Datenbank

Mit der Eingabe der Arzneimittel-Abgabe- und -Anwedungsbelege (AuA-Belege) in die QS-Datenbank können Tierhalter auch Dritte, wie zum Beispiel ihren Tierarzt beauftragen. In diesem Fall sollte auchdie QS GmbH beauftragt werden, diese Daten an die staatliche HIT/TAM-Datenbank zu übertragen.

Wenn kein Dritter zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt werden kann, müssen die Daten bis zum 14. Juli selbst in die Datenbank eingegeben werden.

Falls im ersten Quartal 2018 in einem der Produktionszweige keine Antibiotika eingesetzt wurden, sollten Schweinehalter an die "Nichteinsatzmeldung" in der QS-Antibiotikadatenbank Vetproof denken oder den Tierarzt beauftragen.

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