Blauzungenkrankheit – Was nun drängt!
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Interview mit Gerhard Glaser, Milcherzeuger und Vizepräsident des Landesbauernverbandes (LBV).
Blauzunge – Was drängt nun?
BWagrar: Herr Glaser, wie ist aktuell die Situation bei der Blauzungenkrankheit?
Glaser: Die vom Ministerium eingerichtete Restriktionszone beinhaltet ganz Baden-Württemberg, das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen. Nur Tiere mit wirksamem Impfschutz können aus der Restriktionszone heraus verbracht werden. Kälber, die von Kühen mit wirksamem Impfschutz geboren wurden und in den ersten sechs Lebensstunden von ihren Muttertieren Kolostralmilch bekamen, können innerhalb Deutschlands in ein BTV-8-freies Gebiet verbracht werden. Es ist uns gelungen, dass dazu die Tierhaltererklärung genügt.
Mittlerweile ist klargestellt, dass die Tierhaltererklärung bundesweit anerkannt wird. Allerdings wurde das Lebensalter der Kälber, die so verbracht werden können, von vier Monate auf 90 Tage abgesenkt.
BWagrar: Wo gibt es Probleme? und was ist jetzt zu tun?
Glaser: Insbesondere die Vermarktung von Kälbern in Regionen außerhalb Deutschlands ist vorerst nicht möglich, da es noch keine bilateralen Abkommen zwischen den Ländern der EU gibt. Hier müssen alle Verantwortlichen dafür sorgen, dass kein Tag ungenutzt verstreicht!
„Wir müssen jetzt schnell eine möglichst hohe Impfabdeckung in Deutschland erreichen.“
BWagrar: Was ist jetzt zu tun?
Glaser: Der Landesbauernverband hat sich zusammen mit dem Ministerium immer für eine möglichst hohe Impfquote ausgesprochen. Leider wurde diese nicht in dem gewünschten Maße erreicht.
Wir müssen aber jetzt in Deutschland schnell eine möglichst hohe Impfabdeckung insbesondere bei BTV-8, aber auch bei BTV-4 erreichen, um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Jeder weitere Ausbruch würde die Erklärung von Deutschland als wieder BTV-freies Gebiet verzögern.
BWagrar: Ist genügend Impfstoff verfügbar?
Glaser: Das ist ein Riesenproblem. Denn derzeit ist kein BTV-8-Impfstoff mehr verfügbar. Trotzdem sollte von den Tierhaltern auch der zukünftige Impfbedarf angemeldet werden (BWagrar 49/2018, Seite 13).
Die Impfstoffhersteller werden aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um möglichst schnell die benötigten Impfdosen zu produzieren und auszuliefern.
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