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Blauzungenkrankheit

Verbringen von Rindvieh jetzt geregelt

Jetzt gibt wurde das Verbringen von Rindvieh aus Baden-Württemberg geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich dazu mit den Bundesländern abgestimmt. Bwagrar informiert, was zum Verbringen empfänglicher Tiere aus dem BTV-8-Sperrgebiet vereinbart wurde.
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Blauzungenkrankheit

Regelungen zur Verbringung von Rindvieh

 

Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Stuttgart,  mitteilt, haben sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Berlin, und die Bundesländer zum Verbringen empfänglicher Tiere aus dem BTV-8-Sperrgebiet abgestimmt. Es wurde Folgendes vereinbart:

  1. Nicht geimpfte Tiere (unter anderen auch Kälber von nicht geimpften Mutterkühen) können zunächst bis 28.02.2019 mit einer negativen PCR-Untersuchung innerhalb von 7 Tagen vor der Verbringung und einer Repellentienbehandlung ab der PCR-Untersuchung in das freie Gebiet in anderen Bundesländern verbracht werden. Dies ist jedoch nicht möglich in andere Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
     
  2. Für Rinder, die in diesem Jahr wegen der verzögerten Impfstoffbereitstellung nicht rechtzeitig nachgeimpft werden konnten, wird eine Fristüberschreitung bei der Impfung gegen BTV-8 um drei Monate akzeptiert.
     
  3. Sammelstellen für Rinder in Baden-Württemberg können genutzt werden. Bei geimpften Tieren gilt der Impfeintrag in HIT, bei Kälbern die Tierhaltererklärung. Ansonsten müssen die Tiere wie unter Ziffer 1 untersucht und behandelt werden. Verbringung in andere Mitgliedstaaten und bestimmte Drittstaaten ist derzeit nur mit wirksamem Impfschutz möglich.
     
  4. Für Schlachttiertransporte außerhalb von Baden-Württemberg in einen Schlachthof im freien Gebiet in Deutschland wird eine Tierhaltererklärung akzeptiert, die noch zur Verfügung gestellt wird. Sammeltransporte sind zulässig. Repellentienbehandlung ist bei Schlachttiertransporten nicht erforderlich.
     
  5. Die Tierhaltererklärung für Kälber, die Biestmilch von ihren geimpften Müttern (wirksamer Impfschutz gegen BTV-8) erhalten haben, ist für das Verbringen innerhalb Deutschlands zugelassen.
     
  6. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) strebt bilaterale Verträge mit Italien, Spanien und den Niederlanden für Kälber mit Tierhaltererklärung an.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

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