Übergangsfrist für Ferkelkastration ist verfassungsgemäß
Am Donnerstag, 14. März 2019 hat PETA Deutschland e.V ein Rechtsgutachten vorgestellt, in dem die Verlängerung der Übergangsfrist zur betäubungslosen Ferkelkastration von zwei Jahren als verfassungswidrig eingeschätzt wird. Dazu äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Stegemann.
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„Der Beschluss des Deutschen Bundestages, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern, ist verfassungsgemäß", macht Stegemann deutlich. Er sei insbesondere mit dem Staatsziel Tierschutz (Artikel 20a des Grundgesetzes) vereinbar. Ohne eine Verlängerung hätten viele kleine und mittlere Schweinehalter in Deutschland aufgeben müssen.
Dies, so Stegemann, wäre ein massiver Eingriff in ihre grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit gewesen und hätte zu einem Strukturbruch geführt. Die Ferkelerzeugung wäre ins Ausland abgewandert – ohne, dass es Einfluss auf die dortigen Tierschutzstandards gegeben hätte. Umfangreiche und sehr lange Tiertransporte von Ferkeln nach Deutschland wären die Folge gewesen. Dies wäre nicht im Sinne des Staatsziels Tierschutz. Den Preis hätten die Landwirte, die Tiere und Verbraucher gezahlt. Klar sei aber auch: "Alle Verantwortlichen müssen die Übergangsfrist nutzen, um im Sinne des Tierwohls praktikable, wissenschaftlich fundierte und marktgängige Alternativverfahren zu entwickeln.“
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