Weiterverbreitung des Warentests für Mastferkel gerichtlich untersagt
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 2. April 2019 (GZ 11 K 5015/16 – Berufung zugelassen) die Verbreitung der Ergebnisse des von ihr durchgeführten X. Warentests gerichtlich untersagt. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen darf somit bis auf weiteres weder mündlich noch schriftlich, über das Internet oder in sonstiger Weise gegenüber Dritten die Ergebnisse des Testes bekannt geben oder dritten Zugang zu den Ergebnissen des vorbezeichneten Warentestvergleiches in welcher Art und Weise gewähren.
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Im Falle der Zuwiderhandlung droht der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro. Mit der Verkündung des Urteils im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 2. April 2019 wurde der Klage des Schweinezuchtverbandes Baden-Württemberg gegen die Verbreitung des X. Warentests insoweit vollumfänglich stattgegeben. Für den besagten Warentest wurden im Jahr 2014 Anpaarungen von vier Ebergenetiken auf vier verschiedenen Sauenherkünften vorgenommen und im Jahr 2016 die daraus entstandenen fraglichen Ergebnisse durch die LWK NRW und in Fachmedien veröffentlicht.
Der Schweinezuchtverband verwies im Interesse seiner Mitgliedsbetriebe im Verfahren mit Nachdruck darauf, dass bereits die Erhebung des Tests durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Bei Durchführung des Warentests seien Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet gewesen. Wissenschaftliche Standards seien nicht eingehalten worden, was der SZV durch die Vorlage entsprechender Gutachten namhafter Institute unterstrich. Die Genetik des SZV sei wiederholt benachteiligt worden.
Verzerrte Darstellung der Warentest-Ergebnisse
Die Darstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Tests stelle die Realität nur verzerrt oder falsch dar und ließe keinen Rückschluss auf die tatsächliche Qualität der Genetik, insbesondere derjenigen, die für den Schweinezuchtverband Baden-Württemberg zum Einsatz kam, zu.
Das Verwaltungsgericht Münster folgte der Argumentation des Schweinezuchtverbands Baden-Württemberg im Ergebnis und sprach von einem Fall von übergeordneter Bedeutung. Der Schweinezuchtverband Baden-Württemberg sah sich vor allem aufgrund dieser übergeordneten Bedeutung dazu verpflichtet, die Interessen seiner Mitglieder gerichtlich zu wahren und das Verfahren zu initiieren, was sich nunmehr als erfolgreich dargestellt hat.
„Wir freuen uns sehr über dieses Urteil“, so der Geschäftsführer des Schweinezuchtverbandes Baden-Württemberg Jörg Sauter, „Es rückt die Realität wieder zurecht und verhindert, dass zukünftig aufgrund der damaligen Ergebnisse Ferkelerzeuger, Mäster, Züchter oder Vermarkter weiterhin fragwürdige oder falsche Betriebsentscheidungen fällen.“
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