Bundesregierung schlägt weitere Anpassung der Düngeverordnung vor
Die Bundesregierung wird Brüssel weitere Vorschläge zur Anpassung der Düngeverordnung unterbreiten. Das hat das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch, 21. August 2019, im Anschluss an ein Länder- und Verbändegespräch auf Einladung von Ministerin Julia Klöckner angekündigt. Das Ziel sei eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung, teilte das Agraressort im Anschluss an das Gespräch mit, an dem auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze teilnahm.
- Veröffentlicht am
Die zwischen den beiden Ressorts abgestimmten Vorschläge sehen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums unter anderem vor
- den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen,
- die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
- besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben.
Für die EU-Kommission seien zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter Gebiete ein wichtiger Punkt. Nach Angaben des Ministeriums liegen derzeit zwölf Verordnungen vor. Einige Länder seien in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen, um Strafzahlungen zu vermeiden.
Die besprochenen Anpassungen der Düngeverordnung wollen die Ministerinnen Klöckner und Schulze am 28. August in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Vella vorstellen.
Überzogene Detailregelungen
Die Ergebnisse des des Bund-Länder-Gesprächs zur Düngeverordnung kommentierte Eberhard Hartelt, DBV-Umweltbeauftragter und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd so: „Wir Landwirte stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Strafzahlungen aus Brüssel müssen unbedingt abgewendet werden, aber die fachlichen Grundsätze präziser und ordnungsgemäßer Düngung dürfen nicht dem politischen Druck geopfert werden. Die Androhung von Strafzahlungen durch die europäische Kommission führt jetzt dazu, dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung und im Eilverfahren durchgeboxt werden muss“.
Auch das Vorgehen der EU-Kommission sei widersprüchlich, einerseits auf nationale Spielräume für regional angepasste Lösungen im Düngerecht hinzuweisen, andererseits aber der Bundesregierung kleinteilige Vorgaben zur Formulierung des Düngerechts zu machen.
Positive Wirkung von Zwischenfrüchten in Gefahr
Mit Sorge sieht Hartelt die Planung von Bund und Ländern, für ein generelles Düngeverbot zu Zwischenfrüchten vorzusehen. Ein Verbot der Düngung nicht nur im Herbst, sondern auch im Spätsommer stelle die besonders gewässerschützende Maßnahme des Zwischenfruchtanbaus in Frage und sei damit kontraproduktiv. Zudem würden hiermit viele Betriebe gezwungen, die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger kurzfristig massiv auszudehnen – und das bei großen Hindernissen im Bau- und Genehmigungsrecht. „Diese unlösbare Situation wird viele kleine und mittlere Tierhalter in den Ausstieg treiben“, so Hartelts Einschätzung.
Nach wie vor nicht ausgeschöpft sind die Möglichkeiten zur präziseren regionalen Abgrenzung der betroffenen Gebiete, um die strengeren Regelungen im Düngerecht gezielt dort zur Anwendung zu bringen, wo noch Probleme bestehen. Zudem müsse es eine Möglichkeit für Betriebe geben, von den strengeren Regelungen für nitratsensible Gebiete ausgenommen zu werden, wenn beispielsweise anhand der Nährstoffbilanz belegt werde, dass der Betrieb gewässerschonend wirtschaftet. Es sei nicht akzeptabel, pauschal alle Betriebe in einem nitratsensiblen Gebiet mit verschärften Auflagen zu überziehen, nur weil Bund und Länder die Arbeit einer differenzierteren Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete scheuen, kritisiert Hartelt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.