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Lebendtiertransporte

Tierschützer bekräftigen Forderung von Steinburger Landrat

Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein im Deutschen Tierschutzbund bekräftigen die Forderung des Steinburger Landrats Torsten Wendt nach einem Stopp von Lebendtiertransporten in Nicht-EU-Länder. Medienberichten zu Folge hatte Wendts leitende Veterinärin Dr. Birte Hellerich bei einer Inspektionsreise nach Russland dokumentiert, dass die laut EU-Transportverordnung vorgeschriebene Versorgung der Rinder auf ihrem 6000 Kilometer weiten Weg nach Usbekistan und Kasachstan nicht gewährleistet sei. Alle besuchten Versorgungsstationen hätten nicht den EU-Standards entsprochen. Einige existierten gar nicht.

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„Wir können Herrn Wendt und allen anderen Amtsveterinären, die nicht wegschauen, die unkontrollierbare Tiertransporte in Staaten außerhalb Europas nicht genehmigen und ein Ende dieser tierquälerischen Transporte fordern, nur den Rücken stärken. Die Transportstrecken sind zu lang, die Versorgung der Tiere unterwegs ist meist nicht gewährleistet und die Schlachtmethoden in den Zielländern sind grausam“, so Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Schleswig-Holstein.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die grenzüberschreitende Tierqual von Lebendtiertransporten muss ein Ende haben. Als zuständige Bundesministerin ist Julia Klöckner gefordert. Sie muss endlich mit den Ländern ein nationales Verbot des Transports von deutschen Tieren in Drittländer umsetzen und sich auf EU-Ebene aktiv für ein generelles Verbot der Exporte in Länder außerhalb der EU einsetzen.“

Hintergrund:

70.000 Zuchtrinder werden jedes Jahr aus Deutschland in Drittländer exportiert. Oft sind sie tagelang unterwegs – bis nach Zentralasien und Nordafrika. Die transportierten Tiere litten, so der Deutsche Tierschutzbund, unter anderem unter langen Wartezeiten an der Grenze, fehlenden Ruhepausen, extremen Temperaturen und engen Platzverhältnissen. Obwohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshof besagt, dass Tierschutzbestimmungen bis zum Ziel einzuhalten seien, gelangten die Tiere mit Überqueren der EU-Außengrenze in einen quasi rechtsfreien Raum. Die deutschen Behörden hätten dabei weder Einfluss auf das weitere Schicksal der Tiere, noch hätten sie Informationen über deren Versorgung. Obwohl als „Zuchttiere“ deklariert, lande ein Großteil der Rinder am Ende doch in der Schlachtung – weil die Nachzucht misslinge oder eine erwartete hohe Milchleistung ausbleibe. Neben den unwürdigen Transportbedingungen stelle auch die Schlachtung in vielen Drittstaaten ein schweres Tierschutzproblem dar.

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