Neue Fälle in Grenznähe
Die polnischen Behörden haben am 21. Januar weitere Kadaver von Wildschweinen in der Nähe der deutschen Grenze gemeldet, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind. Der grenznächste Fall ist etwa 12 Kilometer von Sachsen entfernt.
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Bereits m Rande der Internationalen Grünen Woche in Berlin ist die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zu einem Gespräch mit ihrem polnischen Amtskollegen Jan Krzysztof Ardanowski zusammengekommen. Schwerpunkt des Treffens war der Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Seit November 2019 werden ASP-Fälle in Westpolen, nahe der deutschen Grenze gemeldet.
Eine gute Zusammenarbeit der beiden Länder sei, so Bundeslandwirt-schaftsministerin Julia Klöckner, bereits seit längerem etabliert. In Berlin vereinbarten die Minister nun vier konkrete Punkte, die dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern.
Im Gespräch ist unter anderem die Einrichtung eines eingezäunten Korridors entlang der Grenze, um ein Einwandern infizierter Wildschweine nach Deutschland zu verhindern. Hierfür wird geprüft, wie das deutsche Technische Hilfswerk bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite behilflich sein kann. Dazu findet zeitnah ein Vor-Ort-Besuch statt.
Auch bei Wissenschaft und Forschung soll die Zusammenarbeit intensiviert werden. Zudem soll eine gemeinsame Erklärung erarbeitet werden, die eine drastische Verringerung der Wildschweindichte durch Abschuss als effektive Präventionsmaßnahme hervorhebt.
Ministerium erweitert "Schweinepest-Verordnung"
Auch zur Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall wurden in Deutschland weitere Maßnahmen ergriffen: Das Bundesministerium erweitert derzeit die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, flexibler Zäune oder andere Wildtierbarrieren aufzustellen. Damit könnten Wanderbewegungen von Wildscheinen eingeschränkt werden – das zeigten Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, auch die Wissenschaft empfehle dieses Vorgehen. Die Verordnungsänderung, so das BMEL, soll in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet werden.
Bislang kann die zuständige Behörde nur im sogenannten Kerngebiet, einem Teil des gefährdeten Gebiets, solche Barrieren errichten. Künftig soll es auch möglich sein, das gefährdete Gebiet und die Pufferzone abzusperren. Beide Bereiche werden - in Abhängigkeit von der Situation vor Ort - von den zuständigen Behörden rund um einen ASP-positiven Kadaver eingerichtet. Als Pufferzone wird ein Bereich um das gefährdete Gebiet bezeichnet, in dem keine ASP-Fälle nachgewiesen wurden, aber dennoch Schutzmaßnahmen gelten oder angeordnet werden können.
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