Kastenstandbeschluss wird vertagt
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Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann die Verordnung auf einer der nächsten Plenarsitzungen beraten werden.
Die Kastenhaltung soll nach den Regierungsplänen künftig höchstens fünf statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und acht Tage statt bisher vier Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Baden-Württemberg wollte sich aktuell für eine Übergangsfrist von zehn Jahren aussprechen.
DBV: Wenig Verständnis
Wenig Verständnis hat der Deutsche Bauernverband für die erneute Verschiebung der Bundesrats-Entscheidung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. „Nach jahrelanger intensiver Diskussion und Kompromisssuche muss jetzt eine Entscheidung möglich sein, die die Schweinehaltung in Deutschland nicht ins Aus befördert“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Die Tierhalter sind Opfer eines politischen Schönheitswettbewerbs, in dem das Interesse an einer echten Lösung offensichtlich keine Rolle mehr spielt.“ Ohne eine tragfähige und zeitnahe Regelung würde sich die Ferkelerzeugung noch mehr ins Ausland verlagern. Schon jetzt werden fast 12 Millionen Ferkel pro Jahr importiert.
Nach der letzten Verschiebung der Entscheidung im Februar hatten die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Auftrag bekommen, einen Kompromiss zu suchen. Hierüber wurde nun wieder nicht entschieden.
Bereits im Vorfeld der für den 5. Juni vorgesehen Beratung hatte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, mit großer Sorge um die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland auf die anstehende Entscheidung im Bundesrat geblickt. „Die Tierhalter brauchen Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen. Es darf keinen unausgewogenen politischen Kompromiss geben, der das Aus für viele, vor allem kleine und mittlere Sauenhaltungsbetriebe bedeuten würde. Der absehbare Strukturbruch kann ohnehin nur in begrenztem Umfang abgefedert werden. Neben praktikablen Regelungen sind zur Schadensbegrenzung zwei Dinge unerlässlich. Rechtssicherheit, und vor allem ausreichende Übergangsfristen und Anpassungen im Bau-, Genehmigungs- und Umweltrecht. Damit muss die in vielen Regionen herrschende faktische Blockade für Um- und Neubauten von Stallanlagen überwunden und den Betrieben überhaupt erst möglich gemacht werden, neue Vorgaben umzusetzen“, so Rukwied.
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