FLI bestätigt fünf Verdachtsfälle vom Dienstag
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am Mittwoch dieser Woche die ASP-Untersuchungsergebnisse der fünf Wildschweine aus der Restriktionszone im Oder-Spree-Kreis vom Vortag bestätigt. Alle Tiere waren innerhalb der bestehen-den Restriktionszone gefunden worden. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Mittwochabend mit. Zudem sei das BMEL in Verhandlung mit Drittländern, um den Handel mit Schweinefleisch aus Nicht-Restriktionsgebieten in diese Länder zu ermöglichen.
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Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte am Dienstag (15. September 2020) bei fünf weiteren Wildschweinkadavern die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere waren alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet im Landkreis Oder-Spree gefunden worden. Untersuchungsmaterial der infizierten Wildschweine wurde noch am selben Tag zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geschickt. Am Mittwochabend informierte dann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass sich der amtliche Verdacht der ASP bei den fünf weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt habe. Das FLI habe die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen.
Fälle kamen nicht unerwartet
Nachdem am Donnerstag letzte Woche (10. September 2020) ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in der Region bestätigt worden war, waren weitere Fälle bei Wildschweinen erwartet worden. Es sei davon auszugehen, dass das hochansteckende Virus vor dem Auffinden des ersten Kadavers in die Wild-schweinpopulation eingetragen wurde. Das Land Brandenburg müssen nun die bestehende Restriktionszone und die Schutzmaßnahmen entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern, machte das BMEL deutlich.
BMEL führt Gespräche mit Drittländern, um Handel zu ermöglichen
Das BMEL teilte außerdem mit, dass es die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die Handelspartner informieren werde. Weiterhin sei das Ministerium in intensiven Gesprächen mit den relevanten Drittstaaten, um mittels eines Regionalisierungskonzepts den Handel aus Nicht-Restriktionsgebieten in diese Länder zu ermöglichen. Innerhalb der EU ist der Handel mit Schweinefleisch weiter möglich. Das Regionalisierungskonzept für die Afrikanische Schweinepest ist in der EU anerkannt. Dementsprechend werde der Handel lediglich für jene Betriebe eingeschränkt, die im Restriktionsgebiet liegen. Derzeit verbleiben rund 70 Prozent der deutschen Exporte im EU-Binnenmarkt.
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