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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Tierschutz auch in Restriktionsgebieten gewährleistet

Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg wurde vom Land ein Restriktionsgebiet eingerichtet. In diesem liegen über 300 schweinhaltende Betriebe mit circa 85.000 Tieren. Aus Tierschutzgründen sei es notwendig, dass auch diese Tiere zeitnah geschlachtet werden können, da sonst zunehmend ein Platzproblem in den Ställen drohe, wie das Bundesagrarministerium (BMEL) mitteilt.

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Auf Initiative der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sei erreicht worden, dass es nun Schlachtmöglichkeiten gebe: Das dazu erforderliche Verfahren bei der europäischen Kommission habe das Ministerium (BMEL) abgeschlossen. Damit sei nicht nur dem Tierschutz gedient, sondern die Tierhalter in den betroffenen Gebieten würden zudem entlastet.

Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt Brandenburg bei Zaunbau

Das BMEL unterstützt das betroffene Bundesland Brandenburg zusätzlich beim Bau des festen Zauns an der Grenze zu Polen. Für die Finanzierung des Zaunbaus seien die Länder zuständig. Die Co-Finanzierung seitens der Europäischen Union sei inzwischen gesichert. Auf der Agrarministerkonferenz im September im Saarland hatten die Länder zudem zugesichert, sich untereinander solidarisch zu verhalten - auch, was die gemeinschaftliche Finanzierung von Zaunbauten angehe.

Bundesministerium setzt sich für Einrichtung einer weißen Zone ein

Ziel sei auch weiterhin, dass ein zweiter Zaun auf polnischer Seite errichtet wird, um eine sogenannte weiße Zone zu schaffen, die von Wildschweinen freigehalten werden soll. So soll die Ausbreitung der ASP verhindert werden. Hierzu telefonierte die  Bundesministerin mit ihrem polnischen Amtskollegen.

Erschienen am 15. Okt 2020 im Format Pressemitteilung

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