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Agrarminister der Länder

GAP: Einigung auf den Umstieg

Einigung in Sachen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gab es beim Frühjahrstreffen der Agrarministerinnen und -minister der Länder:  Nach 33 Stunden standen am Freitagnachmittag die nationalen Rahmenbedingungen fest.

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Rueß
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In einem harten Ringen sei es nun gelungen einen Kompromiss für den "Einstieg in den Umstieg" zu finden. Alle Seiten haben sich bewegt, hieß es in der Pressekonferenz. So konnte eine einheitliche nationale Strategie beschlossen werden, die über alle Länder hinweg gelten soll

Die wichtigsten Zahlen sind dabei: 

  • 25 Prozent der Mittel für Direktzahlungen werden als Budget für Öko-Regelungen eingesetzt (Eco-Schemes).
  • 15 Prozent Umschichtung von der ersten in die zweite Säule bis zum Jahr 2026 (2024: 11 Prozent; 2025: 12,5 Prozent); 2027 soll dann eine weitere Steigerung verhandelt werden.   
  • 5 Prozent Konditionalität 

„Alles zusammengenommen sind künftig 3,5 Milliarden der zur Verfügung stehenden 6,0 Milliarden sind direkt an Ökoleistungen gekoppelt", erklärte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther. 

Bauernverband: Kompromiss bringt harte Einschnitte

„Wir können mit dem Kompromiss leben", so der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk.  Mit der Einigung werde zum einen ein hohes Umweltambitionsniveau der zukünftigen GAP erreicht. Aber auch die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen bleibe erhalten, um die  landwirtschaftlichen Familienbetriebe weiterhin zu unterstützen. Im Vergleich zur jetzigen GAP gebe es dann deutlich erhöhte Grundanforderung in der Konditionalität. „In der 1. Säule wollen wir darüber hinaus zukünftig einen großen Anteil für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen, den Öko-Regelungen, bereitstellen. Wir werden die 2. Säule zunehmend finanziell stärken, um die regional angepassten Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen und die Entwicklung des Ländlichen Raumes auszubauen“, erklärte Minister Hauk. Für Baden-Württemberg resultiert daraus ab 2023 ein Umweltambitionsniveau von über 60 Prozent, das bis 2027 weiter ansteigen wird.

Darüber hinaus solle zukünftig ein größerer Anteil der Direktzahlungen zur Förderung der kleinen und mittleren Betriebe eingesetzt werden, um eine kleinstrukturierte und vielseitige Landwirtschaft zu erhalten und stärker dem Strukturwandel entgegenzuwirken. Wiedereingeführt werden soll eine gekoppelte Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung, da diese besonders umwelt- und tierfreundlich sei und zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie der Biodiversität beitrage. „Das ist ein wertvoller Beitrag zum Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft und Natur in Baden-Württemberg“, betonte der Minister. „Somit wird nun in der 1. Säule ein großer Anteil der Direktzahlungen zukünftig gezielter zum Ausgleich von gesellschaftlich gewünschten Aufgaben der Landwirtschaft eingesetzt“, erklärte Minister Hauk.

„Es ist gut, dass sich die Länderminister parteiübergreifend einigen konnten. Die Agrarminister kommen aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Strukturen und Parteifarben. Da sind unterschiedliche Meinungen vorprogrammiert" stellt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Statement fest.  Umso besser sei es, dass nun ein Kompromiss gefunden wurde. Sie lobt vor allem, dass sich in dem einstimmigen Beschluss vieles findet, was der Bund erarbeitet habe, beispielsweise: 

  • Zwei Prozent Junglandwirteförderung,
  • bundeseinheitliche Basisprämie,
  • Nichtanwendung Zahlungsansprüche,
  • vereinfachte Kontrollen zur Konditionalität bei kleinen Betrieben,
  • Möglichkeit der Anrechnung eines Teils der Mittel der Agrar- und Umweltmaßnahmen (AUKM) auf das Mindestbudget für Ökoregelungen,
  • Auswahl der Öko-Regelungen,
  • nichtproduktive Flächen in der Konditionalität gemäß EU-Mindestvorgabe.

Gleichzeitig bedauert Klöckner, dass die AMK die stärkere Förderung kleinerer Betriebe durch Einziehen einer Obergrenze bei den Direktzahlungsmittel verhindert habe. Vorgeschlagen hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium eine stärkere Umverteilung der Mittel von den größeren zu den kleineren Betrieben sowie eine Hektarobergrenze für die ersten Hektare.

„Das ist ein wichtiger Beitrag der Agrarseite für die laufenden Ressortabstimmungen auf Bundesebene. Erfreulich ist, dass die Länder bereits aus Agrarsicht deutlich über das unzureichende Umweltniveau der Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinausgehen", äußerte sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Ihr Ministerium werde die Positionierung der Agrarressorts jetzt sorgfältig prüfen, auch ob das Geld für effiziente Maßnahmen eingesetzt wird. Sie bleibe dabe der Überzeugung, dass es einen Systemwechsel in der Agrarförderung geben müsse. Dieser Systemwechsel müsse in der nächsten Förderperiode die derzeitige Praxis der "ökologisch blinden Direktzahlungen pro Hektar" überwinden und in eine konsequente Honorierung  von Umwelt- und Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft überführt werden, heißt es aus dem Bundesumweltministerium.

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