„Weiße Zonen“ zur Bekämpfung bleiben auch künftig möglich
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (26. März 2021) einer Verordnung des Bundesagrarministeriums (BMEL) zur erfolgreichen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zugestimmt. Wildschweinbestände können in „weißen Zonen“ auch künftig dauerhaft auf null abgesenkt werden.
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Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg ist im dortigen gefährdeten Gebiet eine „weiße Zone“ eingerichtet worden. In dieser Zone, die durch Wildschweinbarrieren begrenzt ist, kann die gesamte Schwarzwildpopulation entnommen werden, um das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung in bislang ASP-freie Gebiete zu senken.
Damit die zuständigen Behörden eine Räumung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone rechtssicher anordnen können, wurde vom BMEL mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung die hierfür nötige Ermächtigung kurzfristig ermöglicht und eine Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen.
Gemäß dem Tiergesundheitsgesetz haben solche Dringlichkeitsverordnungen jedoch nur eine begrenzte Gültigkeit. Da die Regelung am 9. Mai 2021 ungültig werden würde, hat das BMEL nun die Entfristung der Verordnung entschieden, um die ASP weiterhin auf diese Art und Weise bekämpfen zu können.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. März der sogenannten Entfristung zugestimmt. Die zuständigen Behörden können dadurch die Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone fortsetzen.
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