EU-Ministerrat beschließt GAP 2023 bis 2027
Vergangene Woche hat der EU-Ministerrat das vom EU-Parlament am 23. November 2021 angenommene Verordnungspaket für die künftige GAP-Förderung formal beschlossen. Die neuen Basisrechtsakte wurden heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
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Nach 2021 gilt auch 2022 als ein weiteres Übergangsjahr der GAP bis 2020, in dem die EU, die bis Ende dieses Jahres von den Mitgliedstaaten einzureichenden GAP-Strategiepläne genehmigen muss. Diese wiederum sollen dann ab 2023 in Kraft treten. Die Abstimmungen der Länder für das Bundesratsplenum am 17. Dezember laufen noch. Von den Ländern wurden 38 Änderungsanträge eingebracht.
Fachliche Unzulänglichkeiten bis dato nicht korrigiert
Insgesamt ist aus DBV-Sicht festzuhalten, dass die nationale Umsetzung der neuen Grünen Architektur und vor allem der Eco Schemes ab 2023 ausgesprochen unbefriedigend ist. Fachliche Unzulänglichkeiten wurden bis dato nicht korrigiert, das Konzept der Eco Schemes bleibt in Gänze wenig attraktiv und zahlreiche Abgrenzungsfragen zur AUKM-Förderung in der Zweiten Säule sind noch immer nicht verlässlich geklärt.
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