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De-minimis-Beihilfen

Überarbeitung geht voran

Die Europäische Kommission treibt die Überarbeitung der Vorschriften für die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor voran.

von age erschienen am 11.06.2024
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Seit vergangener Woche sind alle Interessenträger aufgefordert, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zu den angepeilten Änderungen der De-minimis-Beihilfen Stellung zu nehmen. Gemäß den Entwürfen überlegt Brüssel, die für einen Zeitraum von drei Jahren geltende Obergrenze von 25.000 Euro auf 37.000 Euro anzuheben. Zur Begründung wird explizit auf die Inflation verwiesen.

Ebenfalls nach oben gesetzt werden sollen die nationalen Obergrenzen, die auf der Grundlage des Werts der landwirtschaftlichen Erzeugung berechnet werden. Der Kommission zufolge wird hier derzeit der Zeitraum 2012 bis 2017 als Basis verwendet; künftig könnte eine Erweiterung bis zum Jahr 2023 erfolgen. Dadurch sollen die Wertsteigerungen der vergangenen Jahre abgebildet und die Obergrenzen für alle Mitgliedstaaten angehoben werden.

Der Änderungsentwurf der Kommission sieht außerdem vor, dass die Obergrenze über drei Kalender- anstelle von Steuerjahren berechnet werden soll. Die De-minimis-Beihilfen sollen zudem in einem zentralen europäischen Register gemeldet werden müssen. Die Kommission verspricht sich davon mehr Transparenz und Arbeitserleichterungen für die Landwirte.

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