Kommission schlägt befristete Ausnahmen vor
Auf Antrag der EU-Mitgliedstaaten schlägt die Europäische Kommission vor, bestimmte agrar-politische Vorschriften kurzfristig und befristet zu verändern. Die EU-Kommission plant in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) offenbar die Aussetzung der Regelungen zur Stilllegung und zum Fruchtwechsel für das Jahr 2023.
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Die Europäische Kommission hat demnach entschieden, dass die in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehene Konditionalitätsregelung GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) im Jahr 2023 einmalig ausgesetzt und auf den Bracheflächen bei GLÖZ 8 (Flächenstilllegung) eine Produktion (außer Mais, Soja und Kurzumtriebsplantagen) ermöglicht werden kann.
Setzen alle Mitgliedsstaaten die Ausnahmeregelung um, wird die Produktionskapazität der EU für Getreide als Lebensmittel maximiert - geschätzt ein Zuwachs um 1,5 Millionen Hektar.
Was plant Deutschland?
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir äußerte sich in einer Pressemitteilung auf die Entscheidung: "Mein Ministerium wird die heutige Entscheidung der Kommission und die Rahmenbedingungen für die nationale Umsetzung nun prüfen und mit den Ressorts, Ländern sowie den Stakeholdern diskutieren. Wir werden pragmatische Entscheidungen treffen und sie vorher genau auf Nutzen und Kosten abklopfen. Wie die Kommission unterstreicht, sind Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit zwei Seiten einer Medaille, ein Gegeneinander-Ausspielen wird es mit mir nicht geben."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte sich in Brüssel für eine einmalige Aussetzung der künftigen Fruchtwechsel-Regelung (GLÖZ 7) ausgesprochen, damit im Anbaujahr 2022/23 noch einmal Weizen auf Weizen auf derselben Fläche angebaut werden kann. Nach wissenschaftlichen Berechnungen könnten damit allein in Deutschland bis zu 3,4 Millionen Tonnen mehr Weizen angebaut werden.
Im Vergleich dazu würde die Aussetzung der sogenannten Vier-Prozent-Flächenstilllegung (GLÖZ 8) – nach der Landwirte gegen Ausgleichszahlung einen Teil ihrer Ackerflächen stilllegen – in der gesamten Europäischen Union nur ein Potenzial von bis zu 5,3 Millionen Tonnen mehr Weizen bringen. Wissenschaftliche Experten befürchten bei einer Aussetzung mit weitreichende Folgen für die Biodiversität, die es genau abzuwägen gilt, meldet das Bundesministerium für Ernährung seine Bedenken an.
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