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EU-Gentechnikrecht

Bald grünes Licht für genomische Verfahren?

Die Europäische Kommission will die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme und der Landwirtschaft in der EU stärken. Dafür soll unter anderem das EU-Gentechnikrecht novelliert werden.

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Die Entwicklung verbesserter Pflanzensorten, die klima- und schädlingsresistent sind, weniger Düngemittel und Pestizide brauchen und ertragreicher sind, verspricht sie die EU-Kommission durch eine Novelle des EU-Gentechnikrechts. So könne der Einsatz und die Risiken von chemischen Pflanzenschutzmitteln halbiert und die Abhängigkeit der EU von Agrarimporten verringert werden.

In den meisten Fällen lassen sich mit diesen neuen Verfahren gezieltere, präzisere und schnellere Veränderungen erzielen als mit konventionellen Züchtungsverfahren wie der Saatgutauswahl oder der Kreuzungszucht, wobei in beiden Fällen die gleichen Pflanzen entstehen, heißt es in einer Pressemitteilung der EU.

Gemäß dem Vorschlag

  • will die Kommission zwei Kategorien von mit NGT gewonnenen Pflanzen eingeführen: NGT-Pflanzen, die mit in der Natur vorkommenden oder konventionellen Pflanzen vergleichbar sind, und stärker modifizierte NGT-Pflanzen;
  • für beide Kategorien sollen unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf das Inverkehrbringen gelten, die die jeweiligen Merkmale und Risikoprofile berücksichtigen: Pflanzen der ersten Kategorie müssen gemeldet werden, Pflanzen der zweiten Kategorie den umfassenderen Prozess der GVO-Richtlinie durchlaufen;
  • zudem sollen Anreize geschaffen werden, um die Entwicklung von Pflanzen stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten;
  • soll Transparenz bei allen NGT-Pflanzen auf dem EU-Markt (z. B. durch Saatgut-Kennzeichnung) gewährleistet sein;
  • werde eine konsequente Überwachung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von NGT-Produkten sichergestellt.
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