BMEL: Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend
Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfolgreich bekämpfen zu können, sei es notwendig, hierfür alle Maßnahmen konsequent einzuhalten. Darauf verweist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer aktuellen Stellungnahme.
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Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Wildschweinbe-ständen in Brandenburg und Sachsen, hätten die Behörden und Helfer bei der Bekämpfung der Tierseuche nach wie vor viel zu tun. Es gelte, so das BMEL, die ASP zu bekämpfen, nicht zuletzt, um den Tieren die Leiden der Erkrankung zu ersparen, sondern auch um zu verhindern, dass die Hausschweine in landwirtschaftlichen Betrieben durch Wildschweine angesteckt werden.
Bisher seien die Hausschweinebestände in Deutschland ASP-frei. Hier seien die Landwirte gefordert, die Vorschriften zur Biosicherheit anzuwenden, um einen Eintrag des ASP-Virus in ihren Hausschweinebestand zu verhindern.
Weiße Zone soll Wildschweine einhegen
Hierfür werde derzeit eine sogenannte "weiße Zone" um das Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens eingerichtet. Konkret handelt es sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließt. Sie soll mit zwei festen Drahtzaun-Reihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert werden. Der Bau der äußeren Zaunreihe habe bereits begonnen. Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt seien, soll der Wildschweinbestand im Zwischenraum, also der "weißen Zone", möglichst vollständig erlegt werden. Ziel sei ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.
Um die Seuche aufzuhalten, würden durch die Länder unterschiedliche Maßnahmen getroffen. Hierzu gehöre die Jagdruhe in den Gebieten, in denen die betroffenen Wildschweine gefunden wurden. Dadurch versuchten die Behörden, die Tiere nicht zu stören, damit sie in diesem Gebiet bleiben und nicht „Nachbar“-Rotten ansteckten.
Prämien für den Abschuss von Wildschweinen
In weiterer Entfernung um diesen Kreis werde das Schwarzwild durch jagdliche Maßnahmen reduziert. Hierdurch wird die Übertragung von einem Tier zum nächsten unterbrochen, denn wenn weniger Tiere vor Ort sind, könne auch die Ansteckungslast reduziert werden. Um die Jäger dabei zu unterstützen, werden in einigen Bundesländern Prämien bis zu 150 Euro für den Abschuss gewährt und auch die Gebühr für die Trichinenuntersuchung sei vorübergehend ausgesetzt worden. Weiterhin ist es laut BMEL wichtig, jedes Wildschwein, das geschossen oder tot gefunden wurde, auf das ASP -Virus zu untersuchen, um frühzeitig zu wissen, ob die Seuche weitergetragen wurde.
„Einzelne Bürger können viel tun, um bei der Bekämpfung der ASP die Helfer vor Ort zu unterstützen,“ so der parlamentarische Staatssekretär Uwe Feiler. „Bereiche in denen bekannt ist, dass dort die ASP aufgetreten ist, sollten nicht aufgesucht werden“ erklärt Feiler weiter. „Denn die Tierseuche kann auch durch kontaminierte Gegenstände, Schuhe oder Kleidung weitergetragen werden“ warnt er. Auch sollten Lebensmittel und -verpackungen, die in Wald und Feld mitgenommen werden, nicht dort entsorgt, sondern wieder mit nach Hause genommen und dort in einer wildschweinsicheren Mülltonne entsorgt werden. Die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sollten, so Feiler, konsequent angewendet werden. „Nur mit einer wirksamen Bekämpfung und der Einhaltung der Bestimmungen wird Deutschland die ASP erfolgreich bekämpfen.“
Um sich auch mit den Nachbarländern Polen und Tschechien besser abzustimmen, wurde auf Initiative von Bundesministerin Julia Klöckner im November die sogenannte „Tiergesundheits-Troika“ als trilaterales Format gegründet. Am Rande des Agrarrates in Brüssel traf sie wie verabredet ihren polnischen Amtskollegen und in Vertretung den tschechischen Botschafter. Im Januar werden die Gespräche bei einem Vor-Ort-Besuch an der polnischen Grenze fortgesetzt.
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