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Gemeinsame Agrarpolitik

Kleine Reform gewinnt an Bedeutung

Diese Woche verabschiedete das EU-Parlament die Überarbeitung der Strategieplanverordnung Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der horizontalen GAP-Verordnung mit 425 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen.

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noname13/Pixabay.de
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Mit der Überarbeitung der GAP werden die Regeln für drei Umweltauflagen geändert, die Landwirte erfüllen müssen, um Fördermittel zu erhalten. Außerdem wird den EU-Ländern mehr Flexibilität eingeräumt, damit sie Ausnahmen von den GAP-Standards gewähren können, wenn es Probleme bei der Anwendung dieser Standards gibt oder wenn sie durch extreme Wetterbedingungen verursacht werden. Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar sollen von Kontrollen und Strafen für die Nichteinhaltung einiger GAP-Vorschriften befreit werden.

Konkret geht es um die GLÖZ-Standards Nr. 6, 7 und 8. Auch GLÖZ 5 und 9 sind betroffen.

Bei GLÖZ  6 (Mindestbodeabdeckung) sollen die Mitgliedsstaaten entscheiden können, was in welcher Region zu welchem Zeitpunkt notwendig ist.

Bei GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) heißt es "die Mitgliedstaaten können zusätzlich beschließen, Landwirten und anderen Begünstigten die Einhaltung dieses Standards durch Anbaudiversifizierung zu erlauben". Dabei müssen aber Mindestanforderungen eingehalten werden.

Bei GLÖZ 8 (Stilllegung): Die Stilllegungsverplichtung soll bis zum Ende der Förderperiode entfallen. Landschaftselemente dürfen allerdings nicht entfernt werden und Hecken und Bäume zur Brut- und Nistzeit nicht geschnitten werden.

Der Vorsitzende im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Norbert Lins, betonte im Vorfeld, dass diese Flexibilität den Mitgliedsstaaten mehr Spielräume ermögliche. "Pfügen nach Kalender" gibt es nicht mehr, so Lins. Es werde sich damit wieder mehr an guter fachlicher Praxis orientiert.

Nun muss der EU-Rat noch zustimmen, damit die Reform der Reform in Kraft treten kann.

Bauernverband begrüßt Entscheidung

Der Deutsche Bauernverband begrüßt die heute mit großer Mehrheit im EU-Parlament auf den Weg gebrachten Vereinfachungen im EU-Rechtsrahmen für die GAP-Periode 2023-2027. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied:

„Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem heutigen Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen.“

Rukwied betont, dass die deutschen Bauern stets verantwortungsvoll mit ihren Flächen umgehen, unabhängig von den Vorgaben der GAP. Effektiver Natur- und Artenschutz lasse sich jedoch nur umsetzen, wenn die Betriebe auch wettbewerbsfähig sind und flexibel auf externe Einflüsse reagieren können. Die heute in Straßburg beschlossenen Vereinfachungen können laut Rukwied zudem lediglich ein erster Schritt sein: „Wir brauchen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Land- und Forstwirtschaft. Unsere Betriebe werden aktuell von der Bürokratie erdrückt. Auch nach den Europawahlen 2024 gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden und einen aktiven Bürokratieabbau für die GAP nach 2027 konsequent umzusetzen.“

 

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