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Düngegesetz

Einigung der Regierungsfraktionen

Die Bundestagsfraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und der SPD haben sich im parlamentarischen Verfahren auf ein neues Düngegesetz geeinigt. "Mit dieser Novelle des Düngerechts wenden wir Strafzahlungen der EU ab, geben den Betrieben mehr Planungssicherheit und schützen Ressourcen", heißt es aus der Ampelkoalition. Kritik kommt vom Deutschen Bauernverband.

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Silvia Rueß
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Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad erklärt dazu: „Erstmals legen wir einen Weg für die Landwirte an, wie sie von strikten Auflagen und Einschränkungen bei der Düngung befreit werden können, wenn sie ordnungsgemäß wirtschaften und daher nachweislich nicht Verursacher für Gewässerverschmutzung sind. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass wir schnellstmöglich zum Verursacherprinzip zurückkehren. Deshalb haben wir nun gesetzlich eine Perspektive für Erleichterungen geschaffen. Grundlage wird ein Monitoring sein, das Deutschland zur Beendigung des Nitratverletzungsverfahrens bereits der EU zugesagt hat und auf das auch die Praxis drängt. Im nächsten Schritt müssen die entsprechenden Verordnungen vom Bundeslandwirtschaftsministerium zusammen mit den Ländern möglichst unbürokratisch, praxistauglich und verursachergerecht entwickelt werden.“

Bundesweites Monitoring

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Dr. Julia Verlinden erklärt dazu: „Mit dem novellierten Düngegesetz lösen wir unser Versprechen sowohl an die Landwirtinnen und Landwirte als auch an die Europäische Kommission ein. Ein bundesweites Wirkmonitoring stellt sicher, dass diejenigen, die nachhaltig wirtschaften und damit Wasser und Boden schützen, entlastet werden. Damit schaffen wir auch in den sogenannten roten Gebieten einen Pfad für die Betriebe, den die unionsgeführte Vorgängerregierung ihnen verwehrt hatte. Das neue Düngegesetz ist ein großer Schritt für den Schutz unserer Umwelt und die Stärkung der landwirtschaftlichen Planungs- und Handlungssicherheit. Auch der Bundeshaushalt wird so vor massiven Strafzahlungen bewahrt.“

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch erklärt dazu: „Wie gegenüber der EU-Kommission bereits in der Großen Koalition zugesagt, richten wir ein bundesweites Wirkungsmonitoring ein. Damit soll überprüft werden, ob die Düngeverordnung tatsächlich zu besseren Nitratwerten führt. Dieses Monitoring und die Nährstoffbilanzverordnung sollen zukünftig zusammen die zentralen Elemente sein, um Landwirte in mit Stickstoff belasteten Gebieten von Auflagen entlasten zu können und für weniger Nitrat im Grundwasser zu sorgen. Damit haben wir einen guten Ausgleich zwischen den Forderungen der Allgemeinheit nach einem hohen Schutzstandard für das Grundwasser und den Interessen von Landwirtinnen und Landwirten an praxistauglichen Regeln für die Düngung erreicht.“

Kritik aus dem Bauernverband

Die Einigung der Regierungsfraktionen beim Düngegesetz sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisch: „Die Absichtserklärung für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht reicht bei Weitem nicht aus. Wir Bauern brauchen eine konkrete Ausgestaltung und eine verbindliche Festlegung. Die lange angekündigten Erleichterungen im Düngerecht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten sind immer noch nicht auf den Weg gebracht. Zudem konnte sich die Regierungskoalition nicht darauf verständigen, die EU-rechtlich nicht geforderte Stoffstrombilanz zu streichen, sondern kündigt lediglich Erleichterungen an. Dies bringt keinen erkennbaren Nutzen für den Gewässerschutz, führt aber zu Bürokratie bei den Betrieben. Hier wurde eine Chance für den Bürokratieabbau vertan. Den Anspruch der Regierungsfraktionen für einen ernsthaften Bürokratieabbau im Düngerecht sehe ich damit als gescheitert an.“

 

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