Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Landwirtschaftliche Rentenbank

Zuschussprogramm in Klimaschutz ist angelaufen

Die Landwirtschaftliche Rentenbank setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein Zuschussprogramm im Rahmen des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) um. Start ist der 22. Juli.

von Landwirtschaftliche Rentenbank Quelle Landwirtschaftliche Rentenbank erschienen am 22.07.2024
So ein Feldroboter zum Beispiel ist über das neue Zuschussprogramm förderfähig. © Frederik Masur
Artikel teilen:

Gefördert werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden sowie der Biodiversität in Agrarlandschaften. Die Fördermaßnahme sieht Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten vor. Dafür stellt der Bund insgesamt bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm, das sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen richtet, startet zum 22. Juli 2024.

Gefördert werden Maschinen und Geräte

Das BMUV hat die Landwirtschaftliche Rentenbank mit der Umsetzung der „Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ (kurz: ANK NABO) im Rahmen des ANK beauftragt. Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das ANK NABO sieht Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten vor. Es besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Kosten (nach Abzug des bewilligten Zuschusses) über ein Darlehen der Rentenbank zu finanzieren. Hierzu bietet die Rentenbank ein eigenes Kreditprodukt zu Premiumkonditionen an.

Resilienz der Ökosysteme

Mit dem ANK hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den allgemeinen Zustand und die Resilienz der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern, so ihre Klimaschutzleistung zu stärken und damit einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Böden der Agrarlandschaften haben eine wichtige Funktion bei der Freisetzung und Einbindung von Treibhausgasen, vor allem von CO2. Ihr bedeutendes Potenzial zur natürlichen Speicherung von Kohlenstoff, insbesondere in Form von Humus kann durch angepasste Bewirtschaftung in höherem Maße genutzt werden.

Die Bank freut sich auf die Kooperation

„Landwirtinnen und Landwirte leisten durch die umsichtige und nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Flächen heute schon einen großen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz. Durch das Zuschussprogramm werden sie jetzt bei den dafür notwendigen Investitionen zielgerichtet unterstützt. Das ist ein wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Es ist die erste Kooperation mit dem BMUV, die wir nun im Rahmen des ANK realisieren. Als starker Finanzierungspartner der grünen Branche freuen wir uns, das Programm im Auftrag des Ministeriums umzusetzen und so einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz leisten zu können.“

Interessensbekundung online

Alle an einer Zuwendung interessierten Unternehmen können im Portal der Rentenbank online ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm bekunden. Eine Registrierung im Portal der Rentenbank ist bereits jetzt möglich. Ab dem 22. Juli 2024 können interessierte Unternehmen an der Interessenbekundung teilnehmen. Nach Erhalt der Einladung zur Antragstellung können die Zuschussanträge online im Portal gestellt werden.

Positivliste: Geräteklassen und technische Kriterien

Alle förderfähigen Geräteklassen sind in einer Positivliste enthalten, die auf der Homepage der Rentenbank abrufbar ist. Damit Maschinen und Geräte gemäß Richtlinie als förderfähig anerkannt werden können, müssen alle für diese Geräteklasse aufgelisteten technischen Kriterien erfüllt sein. Zur vollständigen Anerkennung der Förderfähigkeit muss eine Herstellerbestätigung durch den jeweiligen Hersteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Herstellerbestätigung muss durch den Antragstellenden bei Beantragung des Zuschusses im Portal der Rentenbank hochgeladen werden. Eine Informationsveranstaltung für Hersteller, insbesondere in Bezug auf das Ausfüllen der Herstellerbestätigung findet am 1. August 2024 statt. Weitere Informationen zum Zuschussprogramm sind auf der Internetseite der Rentenbank unter www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/ zu finden.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.