Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Regionalfenster erweitert Möglichkeiten

Fremde Herkünfte begrenzt zulässig

Die Regionalfenster Service GmbH passt das Regionalfenster-Konzept an und erlaubt künftig wertgebende Zutaten anderer Herkunft, wenn diese aus klimatischen oder Verfügbarkeitsgründen nicht regional beschafft werden können.

von red Quelle Regionalfenster erschienen am 30.08.2024
Das Markenzeichen der Regionalfenster Service-Gesellschaft © Regionalfenster
Artikel teilen:

Verbraucher*innen erhalten weiterhin transparente Informationen zur Herkunft der Produkte, da dies im Regionalfenster deklariert wird, teilt das Unternehmen mit. Hersteller, Erzeuger und Händler profitieren von einer flexibleren Regelung, die dennoch den Fokus auf regionale Wertschöpfung legt.

Innerhalb des Regionalfenster-Konzepts haben verarbeitete Produkte, deren Hauptzutat und alle wertgebenden Zutaten aus der Region kommen, Priorität. Auch Marktteilnehmende würden diese gerne häufiger anbieten, stehen aber vor der Herausforderung, dass oft die wertgebende Zutat nicht regional beziehbar ist. Das liegt daran, dass einige Zutaten aus klimatischen Gründen nicht in bestimmten Regionen Deutschlands angebaut werden können oder nicht in ausreichender Menge beziehungsweise Qualität und/oder Verarbeitungsstufe regional verfügbar sind.

So ist etwa ein Chili-Paprika-Käse zu 100 Prozent aus regionaler Milch produziert, Chili und Paprika jedoch nicht in ausreichender Menge und in getrockneter beziehungsweise geschnittener Form regional erhältlich. Auch die Pistazien in einer Mortadella können aus klimatischen Gründen nicht in Deutschland erzeugt werden. Das Schweinefleisch der Wurstspezialität ist aber zu 100 Prozent regional.

Deshalb öffnet sich das Regionalfenster für wertgebende Zutaten anderer Herkunft, die aus den oben beschriebenen Gründen nicht regional sein können. Deklariert wird dies in Zeile eins, in dem diese Zutat als „Zutat anderer Herkunft“ bezeichnet wird. Verbraucher*innen werden also weiterhin alle relevanten Informationen über die Herkunft des Produktes über das Informationsfeld auf der Verpackung erhalten. Zudem können sie sich auf der Webseite ausführlich über die neue Regelung informieren: https://www.regionalfenster.de/das-zeichen/wertgebende-zutat.html

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.