Worauf kommt es jetzt bei Ausgestaltung der neuen GAP an?
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Marco Eberle zur künftigen Agrarpolitik
Worauf kommt es jetzt bei Ausgestaltung der neuen GAP an?
Marco Eberle ist Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Stuttgart. Die Agrarminister-Konferenz des Bundes und der Länder (AMK) hat sich über die Eckdaten der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU in Deutschland am Freitag vergangener Woche geeinigt. Wie bewertet der Bauernverband die Beschlüsse? Was fordert er für die nationale Umsetzung und die laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene? Dazu äußert sich Eberle gegenüber BWagrar.
BWagrar: Herr Eberle, die Agrarminister-Konferenz (AMK) hat vergangenen Freitag, 26. März 2021, konkrete Beschlüsse gefasst. Was bedeuten diese für die landwirtschaftlichen Betriebe im Land?
Eberle: Die AMK-Beschlüsse sind unausgewogen. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen wird massiv abnehmen. Die verbesserte Umverteilung auf die ersten Hektare wird dies nicht ausgleichen. So wie es jetzt aussieht, landen wir im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2027 nun nur noch bei rund 150 Euro je Hektar. Die Basisprämie verliert damit zunehmend ihre Funktion als Ausgleich hoher Standards, der Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen und der Risikoabsicherung.
Auf der anderen Seite werden die Auflagen für die Konditionalität und für den Erhalt der Eco-Schemes weiter ansteigen und kostenintensiver. Durch den geplanten Anstieg der Umverteilung von der Ersten in die Zweite Säule von sechs auf 15 Prozent wird die Erste Säule weiter ausgehöhlt. Die AMK hat es nicht geschafft, Ökologie und Ökonomie nachhaltig auszutarieren.
BWagrar: Was kann sich noch ändern?
Eberle: Die AMK hat mit ihren Beschlüssen den ersten Rahmen für die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bis 2027 gesetzt. Die noch ausstehende Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium lässt sicher keine Verbesserung im Sinne der wirtschaftenden Betriebe erwarten.
Allerdings stehen wichtige Entscheidungen auf Brüsseler Ebene insbesondere zur Ausgestaltung der Konditionalität und zu den Eco-Schemes noch aus. Am Ende kommt es dann auf die konkrete nationale Ausgestaltung an.
„Wir brauchen eine Anreizkomponente für wirkungsvolle Umweltmaßnahmen.“
BWagrar: Worauf kommt es jetzt an?
Eberle: Entscheidend sind vor allem folgende Punkte:
- Es müssen jetzt schnelle Entscheidungen getroffen werden, damit die GAP überhaupt 2023 starten kann.
- Den Landwirten müssen sinnvolle und ökonomisch attraktive Eco-Schemes-Maßnahmen angeboten werden. Diese Maßnahmen müssen EU-weit einheitlich beziehungsweise gleichgewichtig umgesetzt werden, da ansonsten zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass Mittel, die durch Umverteilung in die Zweite Säule fließen, auch tatsächlich der Landwirtschaft zu Gute kommen. Eine finanzielle Honorierung über die reinen zusätzlichen Produktionskosten einer Maßnahme hinaus ist dringend nötig. Ohne eine solche Anreizkomponente ist die gewünschte Umweltleistung nicht zu erbringen.
- Die Maßnahmen der Konditionalität sind auf ein absolutes Mindestmaß an weiteren Auflagen zu beschränken. Wir brauchen eine einfache und praktikable Ausgestaltung mit Augenmaß. Daher müssen auch produktionsintegrierte Maßnahmen wie zum Beispiel der Anbau von Leguminosen, Zwischenfrüchten, Untersaaten etc. möglich sein.
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