Agrarminister finden keine Einigung
Ob im kommenden Jahr Fruchtfolgewechsel und die Ackerstilllegungspflicht in Deutschland nun gelten oder nicht – darauf konnten sich die Agrarminister beim Sondertreffen vergangene Woche nicht einigen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will in den kommenden Tagen einen Vorschlag dazu vorbereiten.
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Die Europäische Kommission hatte vergangene Woche – im Hinblick auf die Ernährungssicherheit – entschieden, dass die in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehene Konditionalitätsregelung GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) im Jahr 2023 einmalig ausgesetzt und auf den Bracheflächen bei GLÖZ 8 (Flächenstilllegung) eine Produktion (außer Mais, Soja und Kurzumtriebsplantagen) ermöglicht werden kann. Die Mitgliedsländer entscheiden nun, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.
Für den baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk MdL, ist es "unverständlicher, dass einige Länder und der Bund die Entscheidung über die Aussetzung der Konditionalität zu vier Prozent-Stilllegung und Fruchtwechsel wieder verschoben haben. Das kann man keinem Landwirt mehr erklären. Wir befinden uns jetzt in der Ernte und die Äcker liegen blank. Die Landwirtinnen und Landwirte können nicht mehr warten. Sie stehen bereit, um Lebensmittel zur Entspannung der Welternährungslage zu produzieren. Wir hätten hier ein klares einstimmiges Signal an die Landwirtschaft senden müssen. Erfreulich ist, dass wenigstens die sogenannten Schwarzbrachen praktisch vom Tisch sind. Dies war ein zentrales Anliegen von Baden-Württemberg, um den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen einzuräumen.“
Im Vorfeld forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, in einem deutlichen Appell den Bundeslandwirtschaftsminister und die Länder-Agrarminister auf, jetzt zu entscheiden: „Die Zeit läuft ab, wir brauchen jetzt eine Entscheidung. Jede weitere Verzögerung schadet der Ernährungssicherheit. Beim Fruchtwechsel hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits eine Flexibilisierung angekündigt, die nun umzusetzen ist. Bei der Ackerbrache sieht der DBV ein Potenzial von etwa 200.000 Hektar entsprechend knapp zwei Prozent der Ackerfläche, die im kommenden Jahr nutzbar bleiben müssen. Flächen wie mehrjährige Blühstreifen, Gewässerrandstreifen und Landschaftselemente werden in jedem Fall erhalten bleiben.
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