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Fungizide betroffen

Widerruf von Fenpyrazamine

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 15. Januar 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine widerrufen.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 03.02.2025
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Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den als Substitutionskandidaten eingestuften Wirkstoff Fenpyrazamine gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2848 am 15. Januar 2025 endet.

Betroffen sind folgende Produkte:

  • Das Produkt mit der Handelsbezeichnung Prolectus mit der Zulassungsnummer 007679-00.
  • Das Produkt mit der Handelsbezeichnung Kamuy mit der Zulassungsnummer 007679-60.

Beide Pflanzenschutzmittel hatten in zahlreichen Gemüsearten, Erdbeeren, Weinreben und Zierpflanzen eine Zulassung gegen den Wund- und Schwächeparasit Botrytis cinerea. Dieser Pilz ist der Erreger des Grauschimmels bzw. der Graufäule. Für Prolectus und Kamuy gilt nun eine Abverkaufsfrist bis zum 15. Juli 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 15. Juli 2026. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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