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Flufenacet

Kein nationaler Alleingang

Die Europäische Kommission plant, die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Flufenacet nicht zu erneuern. Da ein EU-weites Verbot bevorsteht, sieht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) keinen Anlass für einen vorzeitigen nationalen Widerruf der Zulassungen.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 03.03.2025
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Flufenacet vorgelegt hat. Dieser Verordnungsentwurf greife alle Erkenntnisse auf, die das BVL bereits im Oktober veranlasst hätten, den Widerruf aller deutschen Zulassungen von Flufenacet-haltigen Herbiziden zu prüfen.

Aufgrund der bevorstehenden gemeinsamen Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten, die Zulassung von Flufenacet zu beenden, sieht das BVL nun keine Notwendigkeit mehr, vorab in die nationalen Pflanzenschutzmittelzulassungen einzugreifen. Die EU-Durchführungsverordnung, die voraussichtlich im März 2025 verabschiedet wird, trägt dem harmonisierten Ansatz des europäischen Pflanzenschutzrechts in vollem Umfang Rechnung. Das BVL beabsichtigt, nach Veröffentlichung der EU-Durchführungsverordnung in einer Fachmeldung über die in Deutschland betroffenen Zulassungen und die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zu informieren und auf dieser Grundlage die entsprechenden Zulassungen zu widerrufen.

Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass die Anwendung von Flufenacet-haltigen Herbiziden in Deutschland früher verboten wird als in anderen Mitgliedstaaten.

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