Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Informationsmaterial des Landesbauernverbandes

Für ein gutes Miteinander auf Feld und Flur

Mit dem Frühlingserwachen zieht es Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler, Hundehalter und Reiter wieder raus ins Freie. Zeitgleich beginnen für Landwirtinnen und Landwirte die Frühjahrsarbeiten auf Äckern und Wiesen. Konflikte sind vorprogrammiert, wenn Bäuerinnen und Bauern mit schwerem Gerät ihrer Arbeit nachgehen wollen - auch am Wochenende - während Naturfreunde sich nach Erholung sehnen. Um ein gutes Miteinander zu ermöglichen, appelliert der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) um Nachsicht und Umsicht bei der Bevölkerung, aber auch bei Landwirtinnen und Landwirten.

von LBV Quelle LBV erschienen am 28.03.2025
© Landesbauernverband
Artikel teilen:

Landwirtschaftliche Flächen sind während der Nutzzeit streng geschützt. Mit Beginn der Vegetationszeit greift ein Betretungsverbot, egal ob diese eingezäunt sind oder nicht. Das gilt in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland während des Aufwuchses und der Beweidung von März bis Oktober. Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Hunde, übrigens auch im Garten-, Obst- und Weinbau. Im Landeswaldgesetz ist zudem geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen.

Aktuell sind die Landwirtinnen und Landwirte mit der Bodenbearbeitung, Saat und Düngung mit großen Traktoren und Spezialgerät unterwegs. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren. Der LBV bittet daher Spaziergänger und Radfahrer auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeuge erschweren den Bäuerinnen und Bauern oft das Durchkommen. Achten Sie daher auf die Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Diese Wege dürfen nach der Straßen-verkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.

Geldbußen möglich

Wiesen und Felder sind keine Müllhalden. Weggeworfene Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können die Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Der Landesbauernverband bittet daher, die Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zuhause zu entsorgen. Auch Hinterlassenschaften des Hundes sind einzusammeln und in den entsprechenden Behältern zu entsorgen. Landet Hundekot später im Tierfutter, kann er für Rinder und Pferde gefährlich werden und gesundheitsschädliche Krankheitserreger übertragen.

Freilaufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken, deshalb sind die Vierbeiner an der Leine zu führen und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen zu lassen.

Mithelfen beim Stoppen der ASP

Neben Hessen und Rheinland-Pfalz sind auch Teile von Baden-Württemberg von der Afrikanische Schweinepest (ASP) betroffen. Um die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen, wurden Sperrzonen eingerichtet. Spaziergänger und Wanderer sollten sich vor ihrem Ausflug informieren, ob ihr Ausflugsgebiet in einer ASP-Sperrzone liegt. Aktuell trifft das vor allem auf die Städte Mannheim und Heidelberg sowie Teile des Rhein-Neckar-Kreises zu. Um Wildschweine nicht unnötig aufzuschrecken, dürfen im Wald in der Sperrzone II die befestigten Wege nicht verlassen werden. Hunde müssen in dieser Zone an die Leine. Zudem ist darauf zu achten Tore in Schutzzäunen unbedingt geschlossen zu halten. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern.

Der Landesbauernverband appelliert außerdem daran, keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück zu lassen. Speisereste sollten in gut verschließbaren Mülleimern entsorgt werden oder wieder mit nach Hause genommen werden.

Für Fragen offen

Viele Menschen stehen der landwirtschaftlichen Arbeit auf Feld und Flur mittlerweile kritisch gegenüber, vor allem wenn es um Düngung und Pflanzenschutz geht. Der LBV empfiehlt bei aufkommenden Fragen den direkten Dialog mit den Landwirtinnen und Landwirten zu suchen. Auskunft geben auch die kostenlosen Info-Broschüren des Landesbauernverbandes, die Konfliktthemen auf Feld und Flur aufgreifen und die Sichtweise der Landwirte sowie Verhaltensregeln in freier Natur erläutern. Auf der Webseite des LBV können diese Broschüren kostenlos heruntergeladen werden.

© Landesbauernverband

Weitere Informationen

Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“: Darin erklärt der Berufsstand Regeln auf Feld, Wald- und Wiesenwegen. Dieser kann digital heruntergeladen oder über den LBV kostenlos bestellt werden.

Merkblatt für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer fünften Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. Dieser ist ebenfalls digital erhältlich.

Knigge für Feld und Flur: Die Organisation Information.Medien.Agrar (i.m.a.) hat 2022 die Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht. Diese kann kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden.

Ergänzend zu den Flyern gibt es Feldrandschilder, die beim LBV oder den Kreisbauern-verbänden bestellt werden können (Preise inkl. MwSt, zzgl. Versandgebühren). Bestellungen beim LBV per Mail: lbv@lbv-bw.de.

© Landesbauernverband
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.