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Getreidehähnchen

Dann ist Handeln wirklich nötig

In den Beständen sind jetzt Getreidehähnchen und sehr vereinzelt auch kleinere Fraßschäden der Larven zu sehen. Schäden sind generell sehr selten und dieses Jahr nahezu ausgeschlossen.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 19.05.2025
Käfer des Getreidehähnchens © Jonathan Mühleisen, RP Stuttgart
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Richtwert selten erreicht

Getreidehähnchen überwintern als Käfer im Boden von z. B. Wiesen oder Hecken. Im Frühling verlassen die Käfer das Winterquartier und legen nach einem Reifungsfraß ihre Eier bevorzugt an Weizen, Gerste oder Hafer. Aus den Eiern schlüpfen die Larven und verursachen durch ihren Fraß an den Blättern den möglichen Schäden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei einem Ei bzw. einer Larve je Halm oder 20 % geschädigter Blattfläche der obersten die Blätter und wir nur in sehr wenigen Jahren erreicht. Behandlung sind überwiegend nutzlos und können nachteilig sein, da natürliche Feinde der Blattläuse ebenfalls geschädigt werden können. Im Geltungsbereich von IPS ist daher eine Behandlungsfreigabe des Landratsamts notwendig.

Sofern in einzelnen Flächen oder besonderen Lagen doch vermehrt Getreidehähnchen festgestellt werden, ist vor einer Bekämpfung das Erreichen des Bekämpfungsrichtwerts zu ermitteln. Dazu sind an fünf Stellen im Schlag jeweils fünf Halme zu kontrollieren. Sofern 20 % der Blattfläche der obersten drei Blätter geschädigt ist oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm gefunden wird, ist der Bekämpfungsrichtwert erreicht. Dann ist eine Behandlung sinnvoll. Ein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz ohne vorherige Bonitur des Befalls entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes. Er ist zu unterlassen.

Die Landwirtschaftsämter geben nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine Behandlungsempfehlung heraus. Ohne amtliche Empfehlung dürfen auf Flächen im Geltungsbereich von IPSplus keine Behandlungen gegen das Getreidehähnchen durchgeführt werden. Kommt es im Geltungsbereich von IPSplus auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes, bevor diese Empfehlung vorliegt, muss Rücksprache mit der amtlichen Beratung gehalten werden.

Behandlung trifft oft Nützlinge

Zur Bekämpfung des Getreidehähnchens stehen nur synthetische Pyrethroide (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in Tab. 19 auf den S. 46 und 47) zur Verfügung. Wenn blühende Unkräuter in den Beständen zu finden sind oder Bienen aufgrund eines starken Blattlausbefalls in die Bestände fliegen, ist bei Tankmischungen mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienengefährlichkeit zu achten. Zum Schutz von Wildbienen sollten die Anwendungen generell in den Abendstunden erfolgen (Auflage NN410).

Zudem wirken synthetische Pyrethroide auf viele Blattlausgegenspieler schädigend. Blattläuse sind teilweise bereits vorhanden, aber noch nicht bekämpfungswürdig. Hier gilt bei Beginn der Blüte ein Bekämpfungsrichtwert von 80 % besiedelten Ähren bzw. Fahnenblättern. Das bedeutet, von 50 Halmen müssen mindestens 40 Halme/Ähren befallen sein. Ob das erreicht wird, ist offen und bei anhaltender Trockenheit eher unwahrscheinlich. Eine unnötige Behandlung gegen Getreidehähnchen hat den großen Nachteil, dass sich Blattläuse dann später häufig besser vermehren. Natürliche Feinde der Blattläuse, wie Marienkäfer, Florfliegen, Schlupfwespen oder Schwebfliegen, können nämlich durch die Behandlung gegen das Getreidehähnchen miterfasst werden.

Larve des Getreidehähnchens.
Larve des Getreidehähnchens. © Jonathan Mühleisen, RP Stuttgart
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