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Notfallzulassung nach Artikel 53

Wirksam gegen Blattläuse im Raps

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen die Blattläuse an Winterraps vom 14. August 2025 bis 11. Dezember 2025 erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 11.08.2025
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Das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG darf ab BBCH 14 (4. Laubblatt entfaltet) bis BBCH 55 (geschlossene Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmalig gegen Blattläuse und deren Larven mit einem Aufwand von 250 g/ha in 200 – 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten, insbesondere darf keine Anwendung auf drainierten Flächen erfolgen.

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