Änderungen bei Ökoregelungen angestoßen
Die Öko-Regelungen sollen weiter vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
von AgE erschienen am 14.10.2025Die „neue“ Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einfacher zu gestalten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat nun die „Fünfte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung“ dem Kabinett vorgelegt, die anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wurde. Die Öko-Regelungen sollen weiter vereinfacht werden. Das gilt diesmal insbesondere für Agroforst. Laut Verordnung soll der Einheitsbetrag von 200 auf 600 Euro pro Hektar Gehölzfläche erhöht werden, um die Maßnahme attraktiver zu machen.
Bei der Öko-Regelung 1a – Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität – soll für Weinbaubetriebe die Zehn-Hektar-Schwelle für die Inanspruchnahme der 1-Hektar-Regelung entfallen. Damit trägt das Bundeslandwirtschaftsministerium der Tatsache Rechnung, dass viele Weinbaubetriebe weniger als zehn Hektar Ackerland bewirtschaften. Die Betriebe können somit künftig den höchsten Einheitsbetrag für einen ganzen Hektar Maßnahmenfläche erhalten.
Angepasst werden sollen zudem die Öko-Regelungen 1b und c, Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen. In den Saatgutmischungen sollen künftig auch weitere Arten über die vorgegebene Blühliste hinaus enthalten sein können. Auf diese Weise können dann etablierte Saatgutmischungen verwendet werden.
Bei der Öko-Regelung 1d – Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland – soll klargestellt werden, dass auf den Altgrasstreifen oder -flächen nur in jedem zweiten Jahr eine landwirtschaftliche Tätigkeit stattfinden muss. Zudem sollen Prämienstufen bei der Öko-Regelung 1d angehoben werden. Die erste Prämienstufe soll von 900 auf 1000 Euro/ha und die zweite von 400 auf 450 Euro/ha erhöht werden.
Bei der Öko-Regelung 4 – Extensivierung des Dauergrünlands – soll die Anwendung des Großviehberechnungsschlüssels vereinfacht werden. Analog zur Regelung für Lämmer bei Schafen und Ziegen sollen künftig Kälber von Dam- und Rotwild von den angegebenen Großvieheinheiten für die Kategorien Damwild und Rotwild mitumfasst sein.
Schließlich sollen bei gekoppelten Direktzahlungen Meldepflichten vereinfacht werden. Laut Verordnung müssen die Kennzeichnung und Registrierung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen künftig spätestens am letzten Tag des Haltungszeitraums erfolgt sein.
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