
Erweiterungen für vier Pflanzenschutzmittel
Die Zulassungen von vier Pflanzenschutzmitteln in Gemüse, Weißer Lupine und Spargel wurden nach Artikel 51 erweitert.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 28.07.2025Die Zulassung von Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) wurde um die folgenden Anwendungen erweitert: gegen einjährige, ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Kohlgemüse, Salatarten, Sprossgemüse, Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen Möhre) und Zwiebelgemüse im Freiland. Die Anwendung darf nach dem Auflaufen beziehungsweise Pflanzen bis zu zweimal im Abstand von sieben Tagen als Zwischenreihenbehandlung mit Spritzschirm erfolgen. Der zulässige Aufwand beträgt 16 Liter pro Hektar in 160 bis 400 Litern Wasser pro Hektar.
Bandur gegen Unkräuter in Weißer Lupine
Die Zulassung von Bandur (Wirkstoff: Aclonifen) wurde um die folgenden Anwendungen erweitert: gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Weißer Lupine (Verwendung: trockene Hülsenfrüchte) im Freiland. Die Anwendung darf im Vorauflauf im BBCH-Stadium 00 (trockener Samen) bis 08 (Spross wächst zur Bodenoberfläche) einmalig erfolgen. Der Aufwand beträgt dabei drei Liter pro Hektar in 200 bis 400 Litern Wasser pro Hektar. Es sind die anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen NT108-1, NW607-3, NW701 und NW800 zu beachten.
Delan WG und Saracen im Spargelanbau
Die Zulassung von Delan WG (Wirkstoff: Dithianon) wurde um folgende Anwendung erweitert: gegen die Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) in Ertrags- und Junganlagen von Spargel im Freiland. Die Anwendung darf bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis erfolgen. Der Zeitraum für die Anwendung ist von BBCH-Stadium 51 (erste Blütenanlagen beziehungsweise Knospen sind sichtbar). Die Behandlung darf bis zu dreimal mit einem Aufwand von 0,75 Kilogramm pro Hektar in 400 bis 600 Litern Wasser pro Hektar vorgenommen werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt sieben bis zehn Tage. Die anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen NT108-1, NW607-3, NW701 und NW800 sind zu beachten.
Die Zulassung von Saracen (Wirkstoff: Florasulam) wurde um die folgenden Anwendungen erweitert: gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Knöterich-Arten und Kamille-Arten in Grünspargel und Spargel in Junganlagen im Freiland (ab dem ersten und bis einschließlich dem dritten Standjahr). Die Anwendung darf in den BBCH-Stadien 51 (erste Blütenanlagen beziehungsweise Knospen sind sichtbar) bis 89 (Vollreife, sortentypische Fruchtausfärbung ist erreicht, Früchte beziehungsweise Fruchtstände lösen sich relativ leicht) erfolgen. Die einmalige Unterblattbehandlung hat einen Aufwand von 0,15 Litern pro Hektar in 200 bis 400 Litern Wasser pro Hektar. Es ist die anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung NT109-1 zu beachten.
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