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Herdengrößen

Bundestag lehnt Bestandsobergrenzen ab

Am 5. November lehnte der Bundestag zwei Anträge der Opposition zur landwirtschaftlichen Tierhaltung ab.
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Die Linksfraktion hatte eine Deckelung von Nutztierbeständen an einem Standort sowie die Einführung von regionalen Bestandsobergrenzen gefordert.

Der Antrag der Grünenfraktion sah vor, die Privilegierung im Außenbereich für Intensivtierhaltungsanlagen abzuschaffen sowie einer strikten Flächenbindung von zwei Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Politiker von Union und SPD begründeten die Ablehnung von Bestandsobergrenzen damit, dass große Tierbestände für professionelle Betriebsinhaber tierschutzgerecht handhabbar und zu meistern sind. Die Tierhaltung lasse sich nicht auf die Bestandsgröße reduzieren, sondern entscheidend ist das gesamte Management und die Tiergesundheit.

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