Förderzuschuss bei Programmkrediten
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„Als Förderbank arbeiten wir nicht profitorientiert, sondern möchten
das niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten an die Endkreditnehmer
weitergeben. Hierzu ist unser Förderzuschuss ein einfaches
und wirksames Mittel“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands
der Rentenbank. Zur Einführung beträgt der Förderzuschuss 1,0 Prozent der Darlehenssumme. Er wird für Darlehen zu Top-Konditionen bei bestimmten
Laufzeiten und Zinsbindungen gewährt. Der Betrag wird gemeinsam
mit dem Darlehen ausgezahlt. Die Höhe und Ausgestaltung
des Förderzuschusses wird in Zukunft an die Zinsentwicklung auf
den Kapitalmärkten angepasst und im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank veröffentlicht.
Alle Anträge über die Hausbank
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem
an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie
Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien
und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft
und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen
Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der
EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen
Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die
Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der
Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung
in die jeweilige Preisklasse vor.
http://www.rentenbank.de
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