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Tierärztliche Versorgung

Gebühren sollen steigen

Kommt der Tierarzt auf den Hof, dann könnte es ab August teurer werden. Das Bundeskabinett hat einer Gebührenerhöhung zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats wird erwartet.
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Ver-ordnungsentwurf zur Erhöhung der Gebühren für Tierärzte zugestimmt. Mit dieser Änderung der Tierärztegeberordnung werden die einfa-chen Gebührensätze um 12 Prozent und die Gebührensätze für die Beratungstätigkeit um 30 Prozent angehoben. Die tierärztlichen Fachverbände wollten mehr: Sie halten eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 Prozent sowie der Beratungsgebühren um 100 Prozent für notwendig.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) war gegen diese Gebührenerhöhung, In seiner Stellungnahme an das BMEL hat der DBV die Gebührenerhöhung für Tierärzte als nicht verhälnismäßig abgelehnt und dies mit den wirtschaftlichen Verlusten bei den Milcherzeugern und in der Veredlung in den letzten Jahren begründet. Insbesondere mit der starken Erhöhung der Beratungs- und Betreuungskosten werden für die Betriebe die falschen Signale ausgesandt.

Der Verordnungsentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und soll dort bereits in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli beraten werden. Eine Zustimmung gilt als reine Formsache. Die neue Gebührenordnung für Tierärzte könnte dann bereits Ende Juli / An-fang August in Kraft treten.

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