Mitbringsel aus dem Urlaub
Strenge Vorschriften für Kulinarisches
Wer mit essbaren Souvenirs aus einem Nicht-EU-Land zurückkommt, muss einige Vorschriften beachten. Fleisch und Milch dürfen nicht eingeführt werden.
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Auch daraus hergestellte
Produkte wie verpackter Käse, Konserven und Trockenfleisch haben im
Reisegepäck nichts zu suchen. Damit soll in erster Linie das
Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union verhindert
werden, informiert das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL). Aktuell breitet sich beispielsweise die
Afrikanische Schweinepest von Ost nach West aus und ist inzwischen in
Tschechien angekommen.
Kuchen, Kekse, Schokolade und Süßwaren sind als kulinarisches
Souvenir besser geeignet, da sie ohne Mengenbeschränkung eingeführt
werden können. Frischer und geräucherter Fisch, Garnelen und Hummer
sind ebenfalls erlaubt, sofern das Gesamtgewicht 20 kg nicht
überschreitet. Sonstige tierische Produkte wie Honig dürfen bis
maximal 2 kg mitgenommen werden. Allerdings sollte im Glas keine Wabe
vorhanden sein, wie es bei türkischem Honig häufig der Fall ist. Die
Einfuhr von Kaviar ist grundsätzlich verboten, da alle Störarten
gefährdet sind.
Die Mitbringsel aus fernen Ländern werden an bestimmten
Eingangsstellen durch einen Veterinär sorgfältig geprüft. Wenn die
Ware nicht den Voraussetzungen entspricht, wird sie zurückgewiesen
und gegebenenfalls entsorgt. Wer keine unangenehmen Überraschungen
erleben möchte, informiert sich noch vor Urlaubsbeginn bei den
zuständigen Veterinärbehörden der Länder. Reisende innerhalb
Europas können entspannt durch den Zoll gehen, sofern die
Lebensmittel für den eigenen Verbrauch oder als Geschenk bestimmt
sind. Die Beschränkungen gelten nicht für den Reiseverkehr innerhalb
der 28 EU-Mitgliedstaaten und auch nicht für die Einfuhr von
Erzeugnissen aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der
Schweiz.
/Heike Kreutz, www.bzfe.de /
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